5. März 2010

Angriff auf die Menschenwürde - Definition

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-013.html

Ein Angriff auf die Menschenwürde ist nur dann gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird.