2. März 2010

Deutschlands Beruf

heise

Weist ein Artikel im Internet deutliche Bezüge nach Deutschland auf, sind deutsche Gerichte auch für Beschwerden zuständig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden.

Emanuel Geibel

Und es mag am deutschen Wesen
Einmal noch die Welt genesen.


Lieber nicht.