28. Mai 2010

Bewährung für Herrn Tauss

Ich denke mal, daß der arschglatt über die Bewährungszeit hinweg kommt.

Zu gut deutsch heißt das, die einen Doppelnamen tragende Staatsanwältin, ich mag keine Doppelnamen, deswegen wird der hier auch unterschlagen... Also diese Staatsanwälting konnte nichts gegen Herrn Tauss zur Anklage vorbringen, mußte aber zwingend einen gesichtswahrenden Abschluß des Verfahrens erreichen.

Der Angeklagte ist im Sinne der Anklage nicht schuldig und daher freizusprechen.

Einfach nur oberpeinlich.

Und weil heut Freitag ist.