25. Mai 2010

Dienstag ist Freitag

Für gewöhnlich versorgt heise ja seine Anhängerschaft gen Wochenende mit einer Meldung, auf daß die Kommentarbox überquelle.

Heute ist zwar erst Dienstag, doch ist die Entschlossenheit und Tatkraft deutscher Richter im Kampf gegen das böse Internet an Dummheit kaum noch unterschreitbar, so daß heise eben heute diese Meldung unters kommentierende Volk geschleudert hat.

LG Berlin: Betreiber haftet für rechtswidrige Inhalte in RSS-Feeds

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. April 2010 haftet der Betreiber einer Website für Rechtsverletzungen in einem eingebundenen RSS-Feed eines Dritten (27 O 190/10). Der Seitenanbieter sei "Herr des Angebots" und mache sich dieses zu eigen, so dass er für ehrverletzende Aussagen trotz fehlender Kenntnis als "Störer" hafte.


Hut ab vor so viel richterlicher Blödheit.