6. Juli 2010

echter Antialkoholikerschutz in Bayern wieder gelockert

Wie heute bekannt wurde, hat der Münchner Stadtrat das strenge Alkoholverbot in bayerischen Gaststätten, das bayernweit am 1. August in Kraft tritt, wieder gelockert. Um den Alkoholikern die Möglichkeit zu geben, sich langsam an Obstsäfte, Wasser oder Sprudel zu gewöhnen, dürfen auf dem Oktoberfest, zumindest noch in diesem Jahr, in den Zelten geringe Mengen Bier ausgeschenkt werden. Auch der Ausschank größerer Mengen Bier wird vorerst straffrei bleiben. Die Bezeichnung Bierzelt darf insofern beibehalten werden.

Man arbeite an Lösungen, das bayerische Staatsvolk zu Alkoholabstinenzlern umzuerziehen, zumal den Wirten nicht genug Zeit bleibt, ihre Räumlichkeiten für das Verbot umzubauen, um den Ausschank auf alkoholfreie Getränke umzustellen.