Frank Hofmann (Volkach) (SPD)
Die Tatsache, dass keine Onlinedurchsuchung durchgeführt wurde, zeigt, dass sehr sparsam und verantwortungsbewusst mit diesem Instrument umgegangen wird..., dass das Bundeskriminalamt besonderes sensibel ist, wenn es um schwerwiegende Grundrechtseingriffe geht.
Am 5. Oktober 2009 um 18:45 hieß es auf seiner Homepage:
Grundrechtseingriffe sind elementar, für die sich die Behörden nicht nur vorher, sondern vor allem auch nachher rechtfertigen sollten. Sie müssen Rede und Antwort stehen gegenüber allen, in deren Grundrechte sie – meist heimlich – eingegriffen haben.
Noch lustiger ist die Internetfachzeitung TAZ, denn die vermelden mit stolz geschwellter Brust.
BKA hält sich zurück
Als wenn sich das BKA jemals zurück gehalten hätte, liebe TAZ.
Und sensibel bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen? Also Herr Hofmann, wo leben sie denn, wo das BKA sensibel ist?
Die BKA-Mitarbeiter sind technisch einfach zu inkompetent eine solche Durchsuchung einzufädeln, denn das wäre eine Operation gigantischen Ausmaßes, die an vielen Hürden scheitert. Zu aufwändig, zu teuer, zu risikobehaftet, entdeckt zu werden und technisch viel zu anspruchsvoll. Darum findet das Thema Online-Durchsuchung nicht statt.
Interessant ist jedoch ein kleiner Nebensatz.
In keinem einzigen Fall musste das BKA eine Online-Durchsuchung durchführen. "Wir haben die Vorgänge minimalinvasiv bearbeitet", betonte Maurer. In keinem Fall wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, ernsthafte Anschlagsvorbereitungen wurden also nicht entdeckt.
Noch einmal zum mitschreiben. Ermittlungen des hochkomptenten BKA haben in Deutschland keine ernsthaften Anschlagsvorbereitungen zutage fördern können!!!
Zu deutsch, gute alte Polizeiarbeit ist 1000 mal effizienter als diese fieberhaften Technikphantasien, die sie eh nicht beherrschen. Die sollten sich mal mit Hackern kurzschließen, die haben nämlich schon wieder die MdB-Homepage Aigners geknackt und sie höchtswahrscheinlich online durchsucht.