25. August 2010

gedruckt wie gelogen

SPIEGEL ONLINE 25. August 2010, 17:04 Uhr
Verdacht auf sexuelle Nötigung
Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen WikiLeaks-Gründer

Der Haftbefehl wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung wurde fallengelassen, doch die schwedische Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Julian Assange - wegen des Verdachts auf sexuelle Nötigung.


Oha, das ist aber sowas von fatal. Ausnahmsweise, was höchst selten bei mir vorkommt, habe ich aber sicherheitshalber noch den ersten Absatz gegengelesen. Dort heißt es dann bezüglich eines zweiten Falles:

Die Stockholmer Oberstaatsanwältin Eva Finné... "Das bedeutet nicht, dass ich den Angaben der Frau nicht vertraue. Aber meine Analyse hat ergeben, dass hier auch kein Fall von sexueller Nötigung vorliegt."

Das ist schon ziemlich konfus geschrieben, um es zu hintersteigen. Doch Rettung zum Verständnis naht, via fefe, der einen Schwedenkenner verlinkt hat. Dort heißt es unzweideutig. Der eine Fall wurde komplett fallengelassen.

Der Vorwurf bezüglich der zweiten Frau, der zunächst als sexuelle Belästigung eingestuft wurde, wird zwar weiter untersucht werden, wurde jedoch auf Belästigung (schwedisch ofredande) zurückgestuft, also ohne den Zusatz “sexuelle”.

Mit ofredande wird hierzulande alles von Telefonterror über Mobbing bis zu Handgreiflichkeiten bewertet und üblicherweise mit Geldstrafe geahndet, wobei eine Maximalstrafe von einem Jahr Gefängnis möglich ist.