17. September 2010

Rechtsausleger

§ 2 Schutz der freien Mandatsausübung

(1) Niemand darf gehindert werden, ... ein Mandat im Bundestag ... auszuüben.

Dann klärt sich ja endlich mal auf, wer Niemand ist. Das sind Die Abgeordneten Heidrun Dittrich, Heike Hänsel, Inge Höger, Annette Groth sowie Michael Schlecht, denn sie müssen den nächsten beiden Sitzungen im Bundestag fernbleiben, da sie unzulässige Protest-T-Shirts (Lammert) trugen.

Darum von mir als höchst gesetzestreuen Bürger die brennende Frage, was gesetzgeberisch zulässige Protest-T-Shirts sind.