Die FDP sucht nun doch den Spion, der Generalbundesanwalt nicht,
denn der Straftatbestand des Landesverrats ist laut Strafgesetzbuch nur dann erfüllt, wenn Staatsgeheimnisse an eine fremde Macht weitergegeben werden und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit Deutschlands droht. Das dürfte im Fall des FDP-Informanten nicht der Fall sein.
Das ist doch mal ein echter Kracher. Die FDP kennt gar keine Staatsgeheimnisse, die sie verraten könnte, und kann demzufolge auch nicht verfolgt werden. Irgendwie hatten ich das ja geahnt. Nun ist es amtlich. Wikileaks sei für diesen Erkenntnisgewinn gedankt.