27. Januar 2011

Polizei darf kriminell sein

Am dichtesten dran ist dann doch wohl Herr Heise. Der läßt via Stefan Krempl die folgende Meldung auf unsere Computer verklappen.

Strafverfolger des Landes erhalten damit die Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen, um bei "Gefahr für Leib und Leben" personenbezogene Daten etwa auf Festplatten zu ermitteln.

Aufgabe eines erwchsenen Journalisten wäre eigentlich gewesen, diesen sinnfreien Kauderwelsch ins Deutsche zu übersetzen. Wie, so frage ich da nach, wie um Himmels willen wollen Strafvervolger personenbezogene Daten ermiitteln, wenn "Gefahr für Leib und Leben" besteht? Und was für Daten sollen das sein?

Schwachsinn, hochpolitischer Schwachsinn, der sich jeder Logik entzieht. Oder, um es in der Wertung des Spiegel zu sagen. Krude, einfach nur krude.

Das ist aber ncoh ncht alles. In der Begründung zum Gesetz soll der spezialdemokratische Innenministrant des Landes, Karl Peter Bruch, gesagt haben:

Für eine erfolgreiche Gefahrenabwehr sei es unerlässlich, "dass die Methoden der Sicherheitsbehörden mit den technischen Möglichkeiten der Terroristen und Kriminellen Schritt halten."

Was nichts weiter heißt, als daß sich die Polizei nun auch krimineller Methoden bedienen darf. Durfte sie ja eigentlich schon immer, nur hat man das noch nie so offenkundig gesagt.

Die schönste sinnfreie Ansage zum Thema darf der landeseigene Staatsfunk über den Äther vertickern.

Zudem kann die Polizei verschlüsselte Telefonate im Internet überwachen...

Ja, wenn sie es kann, im Internet, dann kann sie es eben?

Oh, tut das weh! Das sind die Leute, die uns vor Terroristen beschützen und gleichzeitig die Welt retten wollen. Scheiße.