23. Juni 2011

Buzzer gegen Shopping-Abzocke kommt

Heute ein Gastbeitrag des Einkäufers Franz Solms-Laubach.
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SHOPPING

Buzzer gegen Shopping-Abzocke kommt

Von Franz Solms-Laubach | 18:17

Schluss mit Kostenfallen beim Einkauf!

Vor dem Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags muss künftig ein gut sichtbarer Buzzer auf die Kosten hinweisen. Erst wenn der Kunde diesen Buzzer betätigt, kommt der Vertrag zustande.

Diese und andere Richtlinien zu Verbraucherrechten hat das Europäische Parlament am Donnerstag beschlossen.

Die Bundesministerinnen für Verbraucherschutz und Justiz, Ilse Aigner (CSU) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), begrüßten die Entscheidung des Europäischen Parlaments für die sogenannte Buzzerlösung gegen Shopping-Abzocke.

„Damit wird Abzockern das Handwerk gelegt. Es ist gelungen, ein Dauerärgernis zu beseitigen, das Verbrauchern nicht nur viel Geld, sondern auch viele Nerven gekostet hat“, sagte Aigner.

Leutheusser-Schnarrenberger zu BILD: „Endlich gibt es einen wirksamen Riegel gegen Abzocke. Der Buzzer muss klipp und klar auf die Kosten hinweisen. Wer die neuen Regeln verletzt, steht mit leeren Händen da.“ Die Ministerin kündigte an, dass das Bundeskabinett schnell über die Umsetzung in deutsches Recht entscheiden wird.

SKRUPELLOSE ABZOCKE

Immer häufiger verschleiern unseriöse Geschäftemacher die Kosten ihrer Angebote. Bestimmte Leistungen werden beispielsweise als ‚gratis’ angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als free giveaway getarnt.

Erst wenn die Rechnung kommt, folgt das böse Erwachen. Häufig zahlen die Bürger dann aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen.

Künftig ist der Kosten-Buzzer Pflicht. Ist dieser ausnahmsweise nicht vorgesehen, muss der Unternehmer in anderer Weise dafür sorgen, dass sein Kunde mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, sich zu einer Zahlung zu verpflichten.