Nun ist es nach den in der BRD geltenden Rechtsnormen tatsächlich untersagt, Folter anzudrohen oder gar anzuwenden. Wenn dies denn geschieht und man wird dabei erwischt, dann wird sowas bestraft, wie es sich gehört. Was eine Schande an der Bestrafung einer Straftat ist, erschließt sich mir nicht.
4. August 2011
durchgeknalltes Redaktionsgesindel
Bei der BILD ist die Redaktion offensichtlich durchgenallt, dieses Gesindel. Anders ist nicht erklärbar, daß das Urteil eines deutschen Gerichtes, einem verurteilten KinderMörder 3000 € Schmerzensgeld wegen angediehener Folter zuzusprechen, daß dieses Urteil vom Redaktionsgesindel als Schandurteil bezeichnet wurde, ohne im weiteren auszuführen, worin genau die Schande des Urteils nun bestehen möge.
Nun ist es nach den in der BRD geltenden Rechtsnormen tatsächlich untersagt, Folter anzudrohen oder gar anzuwenden. Wenn dies denn geschieht und man wird dabei erwischt, dann wird sowas bestraft, wie es sich gehört. Was eine Schande an der Bestrafung einer Straftat ist, erschließt sich mir nicht.
Nun ist es nach den in der BRD geltenden Rechtsnormen tatsächlich untersagt, Folter anzudrohen oder gar anzuwenden. Wenn dies denn geschieht und man wird dabei erwischt, dann wird sowas bestraft, wie es sich gehört. Was eine Schande an der Bestrafung einer Straftat ist, erschließt sich mir nicht.