8. September 2011

Meinungen von Nazis durch Artikel 5 GG geschützt

Ei der Daus, da haben die Richter in Berlin political correctness vollkommen falsch interpretiert. Angeblich, so behaupten sie, seien auch "scharfe und übersteigert formulierte Aussagen", so sie von Nazis geäußert werden, durch Artikel 5 GG geschützt und somit nicht verhandelbar.

Wenn das mit der Meinungsfreiheit so weitergeht, dann sehe ich schwarz für die Bundesrepublik. Es kann doch nicht sein, daß einfach jeder irgendwas behaupten darf.

In einem irrt, übrigens der Autor Peter Mühlbauer. In der von ihm gewählten Überschrift, die da lautete

NPD-Plakate von Meinungsfreiheit gedeckt

Plakate sind Plakate sind Plakate...

Nehmen wir nur mal die Umweltverschmutzung, der man in Berlin z.Z. an jedem Laternmast begegnet, und greifen uns eine Beispiel raus.

Privat ist Katastrophe.

Ja, kann durchaus sein, öffentlich aber auch.

Ich bin dafür, das Grundgesetz dahingehend zu ändern, daß NPD-Plakate von Artikel 5 GG ausgenommen sind.