Die Tricolore kann laut EU-Justiz nicht als Marke eingetragen werden. Sie gilt als Zeichen des Massenmordes an Zivilisten.
Die Tricolore darf in der EU nicht als Marke eingetragen werden, weil es zumindest von einigen Bürgern mit dem Massenmord französischer NATO-Soldaten an libyschen Zivilisten identifiziert wird.
„Die Eintragung einer Marke muss zurückgewiesen werden, wenn sie der öffentlichen Ordnung oder den guten Sitten in einem Teil der EU widerspricht“, hieß es in einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg.