25. Oktober 2011

am deutschen Rechtsunwesen möge die Welt genesen

Der u.a. für das Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat die Auffassung der Vorinstanzen, dass die deutschen Gerichte international zuständig seien und dass deutsches Recht Anwendung finde, gebilligt. (Quelle)

Keine weiteren Fragen, euer Ehren.

Nabeshin faßt das Urteil wie folgt zusammen:

"A ist dummes Arschloch und fickt seine Schwester!"

Unschwer zu erkennen, dass es sich hier um eine Beleidigung, eine falsche Tatsachenbehauptung handelt.

"Meiner Meinung nach verhält sich A wie ein Arschloch, welches die eigene Schwester fickt!"

Juristisch saubere Formulierung. Blogger müssen einfach nur lernen, wie man richtig formuliert und die Falle der falsche Tatsachenbehauptung zu umgehen.


Der EU-Gerichtshof hingegen, der heute in einer ähnlich gelagerten Angelegenheit urteilte, sieht das dann doch etwas anders.

Bei dieser Entscheidung dürfe aber das Gericht im Land des Opfers keine strengeren Vorschriften anwenden als sie in dem Land gelten, in dem der Herausgeber eines Internetportals ansässig ist.