26. November 2011

Ist Dr. Claudia Nothelle eine Lügnerin?

Ich hatte ja dieser Tage schlußgefolgert, Frau Dr. sei der Meinung, der RBB sei erwachsen und so professionell geworden, daß er zukünftig auf die Mitarbeit motivierter und qualifizierter Moderatoren verzichten könne. Diese, meine freie Intrpretation der Pressererklärung, muß doch noch einmal auf den Prüfstand, denn Moderator Ken Jebsen solle sich nicht an vereinbarte Regeln gehalten haben. Wortwörtlich hatte die Dame als Begründung für die Entlassung von Ken Jebsen mitgeteilt:

Daraufhin haben wir mit ihm verbindliche Vereinbarungen über die Gestaltung der Sendung „KenFM“ getroffen. Diese hat er wiederholt nicht eingehalten.

Deswegen werde zukünftig auf seine Mitarbeit verzichtet.

Nun hat sich Ken Jebsen selber zu Wort gemeldet.

„Ich lasse mich nicht mundtot machen“

MAZ: Herr Jebsen, der RBB meint, Sie hätten gegen verbindlich vereinbarte Spielregeln verstoßen. Was ist es, was die Leitung des Senders beanstandet?

Ken Jebsen: Ich habe mich an alle Vereinbarungen gehalten. In der vierstündigen Livesendung am 13. November, die live unter Polizeischutz produziert wurde, war vorher im Detail alles abgesprochen. Ich habe mir lediglich erlaubt, gesellschafts- und medienkritische Zitate von Persönlichkeiten wie Albert Einstein oder Marshall McLuhan einzulesen. Am letzten Sonntag wurde dann eine Sendung ausgestrahlt, die wir vorproduziert hatten. Sie wurde von uns vorher eingereicht und hatte die Zensur im RBB passiert. Das kann es also nicht gewesen sein...

Problematischer erschien mir da schon der Schwur, den ich leisten sollte, außerhalb der ARD auf Meinungsäußerungen zu verzichten.


Somit steht Aussage gegen Aussage, doch ich denke, Frau Doktor Nothelle hat beidhändig einen satten Griff ins Klo gemacht. Will heißen, im staatlichen Rundfunk hat man gefälligst zu buckeln, und es darf nur das über den Äther, was die interne Zensur anstandslos passiert hat. In diesem Punkt glaube ich Ken Jebsens Aussage ungepüft und ohne Beweise. Frau Doktor hat ja für ihre Behauptung auch keine Beweise vorgelegt.