Gregor Gysi
"Das ist ein Pfeifenverein sondergleichen. Der sollte sich auflösen."
Tja, Herr Gysi, auch wenn es ein Verein ist, kann er sich nicht auflösen, auch nicht aus solltologischer Sicht heraus. Er unterliegt nämlich nicht dem deutschen Vereinsrecht, auch wenn er sich in der Praxis so gibt, wie ein Verein.
Siehe auch: die typischen Auswüchse des Vereinslebens.
Verfassungsschützer neidisch auf Kollegen, der Sahra Wagenknecht beobachtet
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sueddeutsche.de 24.01.2012, 18:04
Verfassungsschutz und die Linkspartei
Liebe Agenten: Die SED gibt es nicht mehr
Ein Kommentar von Kurt Kister