Mit der Zeitung "Junge Welt" üben wir uns heute im Gebrauch der deutschen Sprache, in zweierlei Hinsicht, dem formalen Aspekt der korrekten Anwendung von Rechtschreibung und Grammatik zur Vermeidung von Zweideutigkeiten, dem inhaltlichen insofern, da dessen Abhandlung vermieden wurde.
In bestimmten Fällen sei laut Weichert beispielsweise eine gemeinsame Strafverfolgung von Polizeien und Geheimdiensten richtig. Bei der Einführung einer »Neonazidatei« geschehe diese Aufhebung des Trennungsgebotes »für einen guten Zweck«.
Zwei Sätze. Beide falsch.
Im ersten Satz plädiert Weichert für die Strafverfolgung von Polizeien und Geheimdiensten. Dafür bin ich ja schon lange, nur hört niemand auf mich. Man könnte ja ein Zeichen setzen und die Totalversager in Sachen NSU vor einen Kadi zerren. Das beträfe genau die Intention Weicherts, also Polizeien und Geheimdienste. Wird aber nicht passieren.
Der zweite Satz steht für sich, wird von der "Jungen Welt" so hin- statt auseinander genommen. Das habe ich von dieser Zeitung allerdings nicht anders erwartet.
Weichert plädiert für die Erodierung des bundesdeutschen Rechtsstaates, er befürwortet Strafverfolgung und Rechtsprechung nach Nase, Bauchumfang und Körbchengröße, denn nichts anderes bedeutet seine Forderung, gemeinsame polizeiliche und geheimdienstliche Maßnahmen zuzulassen, wenn sie einem guten Zweck dienen. Justiziabilität nach Beliebigkeit, Zeitgeist, Konformität, ja, so hätten sie's gerne. So funktioniert aber der kümmerliche Rest von Rechtsstaat nicht.
Aber ein Zweck, der unheiliger Mittel bedarf, ist kein heiliger Zweck...
Karl Marx
Übel, ganz übel, was der Weichert rausgehauen hat, so die Zeitung korrekt wiedergab, was er sagte.