Als Journalist muß man schon tüchtig einen an der Waffel haben, um solch eine Frage in einem Zeitungsartikel unterzubringen.
Gilt die Pressefreiheit auch für bundesweit bekannte Rechtsausleger?
Ja, sie gilt auch für bundesweit bekannte Rechtsausleger. Sie gilt auch für bundesweit nicht ganz so bekannte Rechtsausleger, Herr Kaul von der TAZ.