15. Februar 2013

Verblödungssteuer im Praxistest

Hin und wieder prüft die Antifaredaktion des Blogs die zweckgebundene Ver­wendung der Verblödungssteuer.

Fragen wir also beim MDR lauthals an: Was stimmt hier nicht?

Fan-Shops liefern Trikots mit Neonazi-Symbolen

Nun, die Fanshops lieferten tatsächlich Trikots, möglicherweise auch mit Neo­nazi-Symbolen, wobei das dem MDR-Artikel nicht entnehmbar war, denn was wirklich passierte, war etwas anderes. Redakteure mit Zugriffsmöglichkeiten auf die Ver­blö­dungssteuer erfanden flugs mal Nazitrikots, die sie sich dann haben zusenden lassen.

Man könnte fast meinen, sie haben auf Staatskosten ihre persönlichen Nei­gun­gen befriedigt. Daß derartige Trikots deutschlandweit und flächendeckend in Stück­zahlen versandt wurden, außer jene, die dem Eigenbedarf im MDR die­nen, einen solchen Nachweis bleibt der MDR bis dato schuldig.

Die Verblödungssteuer wird ihrem gesetzlichen Zweck gemäß zum Fenster raus­ge­worfen. q.e.d.