Erstens habe ich bis heute nicht gewußt, daß es sowas überhaupt gibt, und zweitens trotz jahrzehntelanger Lesekompetenz immer noch nicht verstanden, was das, was es offensichtlich gibt, sein soll.
Bei der Wahl ist laut Satzung §10 die Geschlechterdemokratie zu beachten. Das heißt, mindestens die Hälfte der Vertreter/innen müssen Frauen sein.