13. August 2013

Verkürzung von Folter zur Wahrung der Menschenrechte

Ein deutscher Intellektueller hat vorgeschlagen, die Zeitdauer der Folter bei Verhören zu reduzieren, um so die Menschen- und Grundrechte der Gefol­ter­ten zu wahren. Prof. Dr. Alexander Roßnagel sagte heise möglicherweise:

Wir empfehlen, die Folterdauer zu reduzieren. Jetzt ist es so geregelt, dass die Folter sechs bis 24 Stunden andauern darf. Wir gehen davon aus, dass man das deutlich verkürzen kann. In der Regel werden die Gefolterten in wenigen Stunden von Ermittlern abgefragt. Man könnte die Folterzeitzeit also auf zwei oder drei Stunden verkürzen. Das würde für die Grundrechte einen großen Unterschied machen. Je länger die Folter dauert umso mehr Hinweise geben sie. Der Grundrechtseingriff nimmt mit der Zeit zu.

Die Folterexperten des Blogs behaupten hingegen, Folter ist Folter und gehört verboten, egal wie lang sie dauert.