Vertreter der grünen Sekte im Bundestag haben angesichts der jüngsten sexuellen Entwicklung in Deutschland ein Gesetz für den Sexualpräferenzausweis angeregt. Nach dem überwältigenden Erfolg des Organspendeausweises sei es an der Zeit, so die Sektenbeauftragte Goering-Meckert, auch dem Sexualleben der Deutschen mehr Transparenz zu verleihen. Die Grüninnen werden dem heiligen Plenum in Kürze einen Vorschlag über ein Bundessexualpräferenzausweisgesetz, BSPAG, zur Abstimmung vorschlagen.
Im Kern bestimme das Gesetz, daß jeder Bürger seine sexuellen Vorlieben und Ekel in einen Sexualpräferenzausweis eintragen läßt, so daß die Anbahnung zwischenmenschlicher Kontakte zukünftig sicherer, schneller und auf solider rechtlicher Grundlage vollzogen oder unterbunden werden kann. Ich mach's nur mit Ausweis, sei das dafür vom Bundessexualamt vorgeschlagene Werbemotto.
Alternativ können die Sexualpräferenzen auch in freier Schriftform beim Bundessexualamt hinterlegt werden, das dann die maschinenlesbaren Form de Schriftsatzes anfertigt, da dort auch die zentrale Datenbank der Sexualpräferenzen aller Deutschen führt.
Auf die Frage, ab welchem Alter denn so ein Ausweis beantragt bzw. ausgestellt wird, wurde ausweichend geantwortet, da man sich im Sektenvorstand noch nicht ganz einig geworden sei. Denkbar sie ein Alter ab 14 Jahren, sie die Sektenbeauftragte. Die Angaben der Personen von 14 bis 18 Jahren werden dann allerdings unter strenger Vertraulichkeit von noch zu beauftragenden Geistlichen der im jeweiligen Landkreis bevorzugten Konfession verwaltet, hieß es. geisltich deshalb, da sie wegen des Beichtgeheimnisses eh zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, was sie in den vergangenen Jahrzehnten auch eindrucksvoll nachgewiesen habe. Aus religiösen Kreisen sind keine sexuellen Präferenzen in die Öffentlichkeit gedrungen. Dies haben Schmierfinken der Jounaille gemacht.
Medien dürfen bei allgemeinen öffentlichen Interesse für Personen ab dem 18. Lebensjahr zweimal monatlich eine Recherche beim Bundessexualamt in Auftrag geben, um ihrer Informationspflicht nachzukommen.
Bürger, die sich nicht mehr daran erinnern können, was früher einmal war, dürfen Akteneinsicht beantragen.
Auf Antrag kann ein Online-Zugriff auf die Datenbank beim Bundessexualamt freigeschaltet werden, um Sexualkontakte im Auslandsurlaub oder bei Verlegung des Ausweises zügig zu ermöglichen, da es keine Mitführpflicht für das Ausweisdokument geben werde.