25. Februar 2014
zappelnde Telefone: Grauzone offiziell bestätigt
Nun ist es offiziell. Nicht nur in der Kinderpornografie, auch im Doping gibt es eine Grauzone.
Legal gekaufte und keine Kinderpornografie seiende Knabenbilder sind zwar nicht verboten, nicht strafbewehrt, also erlaubt, aber sowas von igitt und grauzonig, daß man wegen der Moral aus der SPD fliegt.
Im Doping ist das genau andersrum. Auch wenn man wegen erwiesenen Dopings, A- und B-Probe jeweils positiv auf eine im olympischen Leistungssport verbotene Substanz getestet, bestraft und von Olympia ausgeschlossen wird, ist das letztlich erlaubt, da es sich im Fall eines erwiesenen Dopings nicht um bewußtes Herbeiführen einer unerlaubten Leistungssteigerung, sondern nur um falsche Ernährung handelt.
Bezüglich eines vom WDR verbreiteten journalistischen Beitrags über die Xenon-Beatmung heißt es:
Wilhelm Schänzer, der Leiter des Kölner Dopingforschungslabors, äußerte sich zurückhaltend... Er sagte weiter: "Im Augenblick ist das eine Grauzone."
Damit haben all jene Recht behalten, die der schönen, aber rumpeldoofen Evi (geopeter für SPON) ehrenwerte Motive im Kampf um olympisches Edelmetall unterstellten und ihr jetzt den Rücken stärken.
Noch zwei Bemerkungen zu den ADHS-Telefonen. Das sind die, die nie stillstehen.
Das Telefon von Rouven M. Siegler im oberbayrischen Bad Endorf steht nicht mehr still. Selbst am Wochenende konnte er sich vor Anrufen nicht retten.
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Seit Bekanntwerden der Doping-Vorwürfe gegen Sachenbacher-Stehle und seit der ominöse Mentaltrainer ins Spiel gebracht wurde, klingelt bei Thomas Baschab ununterbrochen das Telefon.
Die noch im Bundestag vertretenen Fraktionen haben aus den aktuellen Ereignissen heraus einmütig erklärt, noch in diesem Jahr das Bundesgrauzonengesetz auf den parlamentarischen Weg zu bringen, um so alle noch vorhandenen Gestzeslücken zu schließen und diese in einer großen Grauzone zusammenzufassen.