25. Februar 2014

zappelnde Telefone: Grauzone offiziell bestätigt



Nun ist es offiziell. Nicht nur in der Kinderpornografie, auch im Doping gibt es eine Grauzone.

Legal gekaufte und keine Kinderpornografie seiende Knaben­bilder sind zwar nicht verboten, nicht strafbewehrt, also erlaubt, aber sowas von igitt und grauzonig, daß man wegen der Moral aus der SPD fliegt.

Im Doping ist das genau andersrum. Auch wenn man wegen erwiesenen Dopings, A- und B-Probe jeweils positiv auf eine im olympischen Leistungs­sport verbotene Substanz getestet, bestraft und von Olympia ausgeschlossen wird, ist das letztlich erlaubt, da es sich im Fall eines erwiesenen Dopings nicht um bewußtes Herbeiführen einer unerlaubten Leistungssteigerung, sondern nur um falsche Ernährung handelt.

Bezüglich eines vom WDR verbreiteten journalistischen Beitrags über die Xenon-Beatmung heißt es:

Wilhelm Schänzer, der Leiter des Kölner Dopingforschungslabors, äußerte sich zurückhaltend... Er sagte weiter: "Im Augenblick ist das eine Grauzone."

Damit haben all jene Recht behalten, die der schönen, aber rumpeldoofen Evi (geopeter für SPON) ehrenwerte Motive im Kampf um olympisches Edelmetall unterstellten und ihr jetzt den Rücken stärken.

Noch zwei Bemerkungen zu den ADHS-Telefonen. Das sind die, die nie still­stehen.

Das Telefon von Rouven M. Siegler im oberbayrischen Bad Endorf steht nicht mehr still. Selbst am Wochenende konnte er sich vor Anrufen nicht retten.
-----
Seit Bekanntwerden der Doping-Vorwürfe gegen Sachenbacher-Stehle und seit der ominöse Mentaltrainer ins Spiel gebracht wurde, klingelt bei Thomas Baschab ununterbrochen das Telefon.


Die noch im Bundestag vertretenen Fraktionen haben aus den aktuellen Ereig­nissen heraus einmütig erklärt, noch in diesem Jahr das Bundesgrau­zo­nen­gesetz auf den parlamentarischen Weg zu bringen, um so alle noch vor­han­denen Gestzeslücken zu schließen und diese in einer großen Grauzone zu­sam­menzufassen.