Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der EU hat sich darauf geeignet, daß ab Oktober 2015 alle Fußgänger einen
eletronischen Schrittzähler tragen müssen, der gleichzeitig die wichtigsten Gesundheitsdaten überwacht und zeitnah an die zuständige Krankenkasse übermittelt. Bei plötzlichem Unwohlsein oder schwereren gesundheitlichen Vorfällen können für hilfsbedürftige Personen somit unverzüglich Rettungssanitäter in Marsch gesetzt werden, um Menschenleben zu retten, da der Chip des Schrittzählers auch über moderne Ortungselektronik verfügt.