13. Juli 2014

Rassismus zur Fußball-WM: Bundeskriegsflagge

Tagesspiegel: Nach Reichskriegsflagge: Die Rassisten werden sichtbarer

Wir wissen nicht auf Anhieb, ob die öffentliche Huldigung der Bundeskriegsflagge ein Straftatbestand ist. Zur Sicherheit nehmen wir es einmal an, um es hier öffentlich anzuprangern. Zu unserer Entlastung können wir festhalten, daß der Tatbestand der Huldigung eines Kriegssymbols im Land Brandenburg stattfand und somit nicht mehr in unsere Zuständigkeit fällt.