Wir wissen nicht auf Anhieb, ob die öffentliche Huldigung der Bundeskriegsflagge ein Straftatbestand ist. Zur Sicherheit nehmen wir es einmal an, um es hier öffentlich anzuprangern. Zu unserer Entlastung können wir festhalten, daß der
Tatbestand der Huldigung eines Kriegssymbols im Land Brandenburg stattfand und somit nicht mehr in unsere Zuständigkeit fällt.