10. Juli 2014

das Bundeszensuramt hat ein Leck



Beauftragte des Bunseszensuramtes haben Strafanzeige gestellt. Behaupten sie.

Zuerst sei gesagt, daß uns der Text der Anzeige nicht bekannt ist, sondern ausschließlich das in schwerer Sprache angefertigte Praktikantensprech der Bundeszensurbehördenleiter. Es fallen drei Dinge auf, die dem zensierten Volk direkt ins Gesicht gelogen werden, daß man an deren fachlicher Qualifikation, Zensur auszuüben, keine Zweifel haben muß. Das können sie und machen sie auch.

Es handelt sich bei den Modul-Daten um Internetseiten, deren Inhalt ... sogar als strafrelevant gilt.

Bei dem Modul handelt es sich nicht um Internetseiten, sondern um eine Liste von Hashwerten, die irgendwas repräsentieren, was auch immer, Bockwurstpreise, Benzinpreisschwankungen usw. Möglicherweise repräsentieren diese Hashwerte URLs, also Internet-Adressen. Wir zweifeln allerdings an, daß die Hashwerte Internetseiten mathematisch abbilden, dann hätte sich die Bundeszensurbehörde möglicherweise selber strafbar gemacht, weil sie die Inhalte abruft.

Egal, angenommen, es wäre so, wie es behauptet steht. Welches deutsche Gericht hat diese geltende Strafrelevanz (Bundeszensuramt) für welche URL mit welchem Urteil zu geltendem Recht gemacht?

Die Liste der indizierten Telemedien ist nach dem Jugendschutzgesetz nicht öffentlich. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Kinder und Jugendliche die Liste der indizierten Telemedien als ‚Hitliste‘ zum Anlass nehmen...

Im Jugendschutzgesetz in der derzeit gültigen Textfassung haben wir trotz intensiver Suche keinen einzigen Hinweis auf die Intention des Gesetzgebers gefunden, wieso die Liste der indizierten Telemedien nicht öffentlich ist. Der Gesetzgeber hat sich dazu überhaupt nicht geäußert. Es so darzustellen, als sei es eine Hitliste, ist eine eigenmächtige, nicht vom Gesetz gedeckte Interpretation von Praktikanten des Bundeszensuramtes, die ihnen nicht zusteht.

Die BPjM weist darauf hin, dass die veröffentlichte URL-Liste auch solche Angebote enthält, deren bloßer Aufruf eine Strafverfolgung nach sich ziehen kann.

Der bloße Aufruf einer URL ist nach deutschem Strafgesetzbuch, das einzig gültige Regelwerk für strafrechtliche Relevanz, nicht strafbewehrt. Da gehört schon einiges mehr an kriminineller Energie hinzu, um es mit Strafe belegen zu können. Die Meinung der Zensurleiter ist also nichts weiter als ein stinkiger Behördenfurz.

Der Pornoanwalt verweist darauf, daß die bei Neocities gehostete Seite von Deutsch-Google ebenfalls zensiert wird und nicht mehr in den Suchergebnissen gelistet wird.

Auf eine ganz üble Zensur des deutschen Staates seinen Bürgern gegenüber sind wir in einem anderen Diskussionsforum gestoßen.

Seiten über Homosexualität gesperrt

Dort heiß es u.a.

Autor Traumhaeftling 09.07.14 - 12:35
wo steht denn, dass Seiten über Homosexualität gesperrt sind?
Wenn das stimmt, finde ich das echt traurig sowas zu sperren.

Autor randomOppinion 09.07.14 - 12:38
In der Liste. Aber nicht nur solche auch die Lebensweise von Lesben wird zensiert. Transgender ist bestimmt auch dabei.

Autor TrollNo1 09.07.14 - 14:33
Es sind sogar Seiten über Heterosexualität gesperrt.


Derweil grübeln wir darüber nach, wieso wir Booble nur ein einziges Mal gelistet bekommen, auch wenn es mehrfach genutzt wurde.