7. Juli 2014

die Brust der Masseurin in der Hand

diese Bilder dürfen im Internet aus rechtlichen Gründen nicht gezeigt werden

Martina Weiser beklagt sich vor einem deutschen Gericht und in der Sueddeutschen über den widerlichen Versuch, ihr Vergnügungssteuer für die Arbeit als Tantra-Masseurin abknöpfen zu wollen.

Man darf sich nicht bedienen an der Masseurin. Spürt der Kunde etwa ihre Brust in seiner Hand, so wäre es absolut unangebracht, zuzugreifen.

Die Begründung hat was, das wir nicht begreifen.

Um es mal auf den G-Punkt zu bringen. Tantra-Masseurinnen sind u.a. jene, die ihre Qualifikation auf Schamanischen Trommelreisen bei Judith Häcker (Isabella) erworben haben.