15. November 2014

Nacktbildergesetz: keine Bilder von Claudia Roth erlaubt

Wir hatten es geahnt, Was für Lammert zu spät, kommt für Claudia Roth gerade noch rechtzeitig, wie Peter Mühlbauer auf Telepolis berichtet.

Die Promis dieser Republik, bzw. jene, die sich für sowas halten, haben im Windschatten des Nacktbildgesetzes einen Paragraphen eingeschmuggelt, der sie vor Veröffentlichung unvorteilhafter Fotos schützen soll, denn

Dieser vermeintlich nur dem Schutz von Kindern dienende "Entwurf eines Gesetzes ... im Sexualstrafrecht" stieß bei Juristen unter anderem deshalb auf Kritik, weil im Paper-Clipping-Verfahren mehrere andere Regelungen hineingeschmuggelt wurden, die damit gar nichts zu tun haben.

Am meisten Aufsehen erregte das geplante Verbot der Herstellung und Zugänglichmachung von "bloßstellenden" Aufnahmen von Erwachsenen. Solch ein Verbot nützt faktisch nur Politikern wie Claudia Roth und anderen Prominenten.


Das würde bedeuten, falls das Gesetz mit gnadenloser Härte ungesetzt wird, daß wir bestimmter Hackfressen nie mehr angesichtig werden. Daran kann nichts falsch sein. Die Welt der Bilder würde eine bessere sein.