7. Dezember 2014

NSU: Wer wusch Böhnhardt und Mundlos die Hände?

Eine Hand wäscht die andere. Das ist bekannt.

Erst erschoß der eine den anderen, dann sich selbst. Oder umgekehrt.

Auch das ist bekannt. Die beiden Uwes begingen Selbstmord oder assistierten Selbstmord, um anschließend noch zwei Dinge zu erledigen. Sie entzündeten das Wohnmobil und selbstenttarnten den NSU. Wenn alleine Google schon bei der Suche nach dem Wort "Selbstenttarnung" fast ausschließlich Treffer zum NSU ausweist, dann muß das ja stimmen.

Also nehmen wir das als Hypothese einmal an, daß es stimmt. Dann gibt es allerdings ein paar Probleme, denn unumstößliche Tatsache ist, daß Böhnhardt und Mundlos nur einmal zu Tode gekommen sind. Wann, das liegt im Nebel der rechtsmedizinischen Leichenschau, denn bisher konnte nicht recherchiert werden, ob die mit der Obduktion beauftragten Rechtsmediziner eine Bestimmung des Todeszeitpunktes vorgenommen haben, die, egal was einem die Polizei, Staatsanwälte und Geheimdienste erzählen, in jedem soliden forensischen Gutachten auftauchen sollte. Ob medizinisch begründet, durch Augenzeugen belegt oder anhand markanter Nachtodentwicklungen geschätzt, das ist vollkommen unerheblich. Wichtig ist nur, daß dieser Satz auftaucht.

Der Tod trat nach Maßgabe der bisher Untersuchungsergebnisse im Zeitraum von bis ein. Die Todesursache kann nicht bestimmt werden, da mehrere unabhängige Verletzungen mit tödlichen Charakter festgestellt werden konnten.

Sowas, in dieser Art. Sie suchen noch, denn irgendwo muß er ja auftauchen, dieser Satz. Warum die Rechtsmediziner auf eine Schmauchuntersuchung der Hände verzichteten, erklärten sie namens des Obduzenten Dr. Heiderstädt im Prozeß am Landesstadl München.

Auf Frage von Zschäpes Verteidiger RA Stahl sagt Heiderstädt, zu Schmauchspuren an den Händen habe er keine Feststellungen getroffen, das hätten sie dem LKA überlassen, die Ergebnisse müssten vorliegen.

Nun muß man wissen, daß das mit der Selbsttötung der beiden Uwes eine gar nicht so einfache Angelegenheit ist, denn abhängig von den medialen Präferenzen der Informationshungringen haben sich die Uwes auf verschieden Arten, mit verschiedenen Waffen und sehr verschiedenen Verletzungen das Leben genommen, auch wenn es nur genau eine Möglichkeit gibt. Wie ist das möglich, fragt man sich, daß sie nur einmal zu Tode kamen, aber in den Medien 10 veschiedene Versionen dargeboten werden? Nun, die Pressefreiheit macht es möglich. Da niemand weiß, was in dem Wohnmobil passierte, darf sich jeder die für seine Medienkonsumenten passende Geschichte dazu ausdenken.

Der Fatalist hat sich mal die Mühe gemacht und ausgewählte Varianten des Ereignisses dargelegt. Er war auch so fleißig und hat sich in den Akten auf Schmauchspurensuche begeben, denn, siehe oben, die oblag dem LKA oder wem auch immer und sollte seitenweise Akten füllen.

Jetzt haben wir das nächste Problem. Nun haben sich nach Medienlage die beiden zwar immer noch selbst getötet und enttarnt, aber es fehlen die dafür notwendigen Sachbeweise in Form relevanter Mengen an Schmauchspuren. Die Kriminaltechnik hat keine aussagekräftigen Spuren finden können.

Löschwasser, könne man meinen, das Löschwasser hat die abgewaschen.

Da melden wir leise Widerspruch an, denn ein Kriminalpolizist hat die Feuerwehrmänner aufgefordert, wegen der Leichen im WoMo vorsichtig zu löschen.

Das wäre eine treffliche Gelegenheit, mal so einen Feuerwehrmann als Zeugen an das Münchener Gericht zu laden. Die Feuerwehrmänner, die den ersten Zugriff auf das Wohnmobil hatten, sind jedoch für die Wahrheitsfindung in München entbehrlich. Hörensagen reicht aus. Die beschlagnahmten Foto-Aufnahmen der Löschmeister sind bis heute nie wieder aufgetaucht. Wer die Aufnahmen verdunsten ließ, das ist bekannt. Auch dieser Polizist ist für die Wahrheitsfindung entbehrlich. Schau einer an, dabei wäre es von außerordentlich hohem Unterhaltungswert, eine vergleichende Bildanalyse vornehmen zu können. Wie fand die Feuerwehr einen Leichenwagen vor versus wie hat sich die Polizei einen Tatort gestaltet.

Wir schwifften an der Stelle etwas ab, weil Löschwasser an sich Schmauchspuren nicht vollständig ablösen kann, schon gar nicht, wenn die Stunden später angefertigten Aufnahmen stimmig sind, denn dann haben die wirklich vorsichtig gelöscht und Uwe Mundlos mit dem Löschwasser weitestgehend verschont. Genau der soll aber, ... den exakten Hergang entnehmen sie bitte der Zeitung ihrer Wahl ..., der hätte solche Spuren an den Händen haben müssen. Hatte er nicht.

Schön, sagten sich die Kriminaltechniker, dann weisen wir die gegenseitige Selbsttötung eben durch Fingerabdrücke nach. Eine Spannvorrichtung zur Fixierung der Waffe mit Faden am Abzug, um einen Selbstmord vorzutäuschen, hat man nicht gefunden. Ergo war es Sterbehilfe. Der eine half dem anderen beim Sterben und anschließend sich selber oder so.

Leider haben wir auch da ein kleines Problem. An den Waffen fanden sich keine Fingerabdrücke. Hätten bei der Auffindesituation aber dran sein müssen.

Jetzt haben wir ein ganz dickes Problem, wenn die Frage irrelevant ist, wer den Uwes die Hände wusch.

Wer zog ihnen nach ihrer Selbsttötung die Gummihandschuhe von den Händen und ließ diese samt Schmauchspuren verschwinden?

Für all jene, die bis hierher durchgehalten haben noch ein kleines Schmankerl. NSU-Watch darf ja nach Gegenlesung durch den Verfassungsschutz und das BKA ausgewählte Text-Protokolle der Gerichtsverhandlung veröffentlichen. Das Thema Selbstmord kommt in den gestammelten Werken der Zeugen nur zweimal vor. Der Spitzel Brandt wägte solches Gedankentum.

Und dann taucht der folgende Satz auf. Auf einer Gerichtsprotokoll-Seite.

Nach offizieller Darstellung tötete Mundlos Böhnhardt mit einem Schuss in die Schläfe und anschließend sich selbst.

[update 18:40 Uhr]

Nur handelt es sich nicht um ein Protokoll, sondern den aus der Zeitschrift Cicero gekupferten Gastbeitrag eines Desinformanten. Andreas Förster durfte seine Imagination der Vorgänge abseien, ohne Sachbeweise vorlegen zu müssen.

[/update]

So fragen wir also die Protokollanten, wo man diese offizielle Darstellung nachprüfen kann, da sie ja so offiziell bei Gericht anhängig ist. Der von uns oben erwähnte Rechtsmediziner hat sich dazu nicht geäußert. Jedenfalls nicht NSU-Watch-protokollarisch.

Mithin, anhand der bisher veröffentlichten Protokolle spielt die Selbsttötung von Böhnhardt und Mundlos vor Gericht keine Rolle. Sie wird aus dem Prozeß vollkommen ausgeklammert. Die nicht verifizierbare Behauptung über eine offizielle Version lassen wir mal außen vor.