27. Januar 2015

Befreiung von KZ Auschwitz: Illustrierte mit dreister Lüge

ILLUSTRIERTE-ONLINE 27. Januar 2015, 05:24 Uhr
Auschwitz-Gedenken ohne Russlands Präsidenten

Putins Fehler

Das Vernichtungslager Auschwitz wurde von der Sowjet-Armee befreit - aber beim 70-jährigen Gedenken ist Russlands Präsident Wladimir Putin nicht mit dabei. Ein fatales Signal aus Moskau.


Bereits in der Einleitung zu einem voller Haß und Hetze steckenden Artikel lügt sich Florian Gathmann eine Welt zusammen, wie sie nie existierte.

Nein, erstens ist es nicht Putins Fehler, wenn er der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz nicht vor Ort gedenken darf. Es war auch kein Signal, auch kein fatales, aus Moskau, sondern, um es mit den Worten vom Popbeauftragten der SPD zu sagen, eines von Idioten und Nazis, denn die haben Putin nicht eingeladen. So ist es nun mal Usus, wenn sich die höchstrangigen Vertreter von Staaten irgendwo treffen. Es handelt sich beim Gedenken in Auschwitz schließlich nicht um einen Fototermin von Trauerpersern und Verbrechensmißbrauchern. Putin ist auch nicht Sarkozy, daß er sich überall reindrängeln muß.

Nun ist es Putin zwar nicht verwehrt, dort als Privatperson aufzuschlagen, aber das wäre ein höchst komplizierter diplomatischer Akt, das unauffällig zu organisieren, so daß das ausfällt.

Ihr wundert euch über die Forderung "Lügenpresse in die Fresse"? Ihr habt es euch redlich verdient. Gathmann stilisiert Idioten und Nazis, die sich in dieser Hinsicht als Täter produzierten, zu Opfern und denunziert Putin als Schuldigen. Pfui Deibel.

Aber, so muß man immer wieder betonen, das paßt zu einer Illustrierten, deren wichtigster Zweck die Denunziation und die pingelige Zählung der Rechten ist.

Etwa 240 Anhänger der Hagida-Bewegung, dem lokalen Pegida-Ableger in Hannover, hätten sich am frühen Abend auf dem Opernplatz versammelt, meldet die Polizei. Unter ihnen seien etwa 60 Personen aus dem rechten Spektrum gewesen.

Es gibt weder im vorläufigen Grundgesetz noch im Versammlungsrecht Vorschriften, die zur Gesinnungszählung bei der Ausübung demokratischer Grundrechte verpflichten. Sie machen es trotzdem. Und wir fragen, auf welcher Grundlage und zu welchem Zweck?

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