Der folgende post ist der erste von drei Teilen und wurde exklusiv für den Blog von Fatalist und dem Arbeitskreis NSU geschrieben. Er ist hier aus archivarischen Gründen noch einmal nachzulesen.
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Nein, das Weihnachten angekündigte Fazit ist es nicht, sondern nur ein Teilaspekt, möglicherweise der entscheidende, denn da in den Akten nicht drin steht, wer den Mord beging, können wir ihn schlichtweg nicht aufklären.
Dreist wenn wir wüßten, wer die Mörder waren, ginge es nicht. Wir könnten die Halunken am Schlafittchen ins Büro des Ministerpräsidenten schleppen und sie ihm auf seinen frisch gesaugten Teppich werfen. Der jeweils amtierende Regierungschef würde uns stehenden Fußes verhaften lassen, um diesen Frevel mit wenigstens 30 Jahren verschärfter Festungshaft zu bestrafen.
Mithin, man nähert sich dem Fall Heilbronn nicht, indem man nach den Tätern sucht, die eh nicht zu finden sind, sondern indem man eine Frage genauer untersucht.
Warum darf der Mord an der Polizistin Michelle Kiesewetter nicht aufgeklärt werden?
Aufklärung ist die Aufgabe der Ermittler, Staatsanwälte und Gerichte. Ein wesentlicher Teil derer Arbeit ist weisungsgebunden, damit vom Wohlwollen der jeweiligen Regierung abhängig, denn wenn Ermittler ermitteln dürfen, wie sie es können, dann finden sie auch die Täter. Wenn ihnen aber Baseballschläger zwischen die Beine gehauen werden, möglicherweise auch die eine oder andere Ermittlungshilfe mit selbigem gerät verabreicht wurde, dann werden Täter nicht gefunden.
Über genau diesen Teil der Geschichte muß Klarheit herrschen. Die Ermittler, die am Ende der verbeamteten Nahrungskette sitzen, die wissen sehr genau, wer sie auf's Glatteis geführt hat, Ermittlungen umbog, abbrach oder deren Ergebnisse verfälschte, denn irgendwer muß ja irgendwann irgendwem die entsprechenden Orders übermitteln.
Für die folgenden Gedanken ist Aktenkenntnis nicht erforderlich, insofern beschränken wir uns auf das wesentliche, da es um die Entwicklung einer plausiblen Erklärung für Nichtaufklärung geht.
Wer sich für das große und ganze der Hypothese interessiert, der lege sich den Altmeister des Spionageromans Frederick Forsyth und sein Buch "Cobra" zu. Das handelt unsere Geschichte in fünf Nummern größer und global ab. Heilbronn paßt als Nebenlinie ganz gut in die Story rein.
Wir widmen uns noch einmal dem Ordner 53 der Akte Heilbronn. In diesem sind die Erkenntnisse zu zwei Spuren enthalten, die sich auf einen Heroindeal beziehen, der am 25. April 2007 auf der Theresienwiese stattgefunden heben soll. Die Aussagen dazu entstammen den Mündern von gefühlt 150 Jahren Knasterfahrung, also Berufsverbrechern. Somit ist kaum nachvollziehbar, was Dichtung, was Wahrheit ist, denn wenn man als in staatlichem Gewahrsam befindlicher Bürger die Chance sieht, sein Schicksal zu lindern, dann versucht man das auch.
Die entscheidenden Aktenauszüge wurden bereits veröffentlicht und in groben Umrissen diskutiert, ohne in die Tiefe zu gehen.
Es sei für das Verständnis ein weiterer Fakt erwähnt.
Am 17.02.2012 wurden die im Fall Heilbronn ermittelten Ergebnisse in einer Sammelakte an die Staatsanwaltschaft übergeben. Das macht insgesamt 60 Aktenordner und elektronische Datenträger.
Im Ordner 01 sind die Ermittlungsergebnisse zusammengefaßt. Dieser enthält auch zwei operative Fallanalysen, eine vom 21. Mai 2007 und die zweite vom 22. Mai 2009.
Weitere OFAs sind im Aktenbestand mit Redaktionsschluß 2012 nicht enthalten. Die Ermittler werden zwar intern immer wieder den aktuellen Zwischenstand ihrer Ermittlungen verdichtet und zusammengefaßt haben, hatten allerdings aus leidvoller Erfahrung gute Gründe, nicht alles für die Augen von interessierten übergeordneten Behörden sichtbar zu machen, da sie aus diesen heraus in den Ermittlungen behindert wurden.
Insofern finden sich in den Akten keine Hypothesen über den Tatablauf, die mit Erkenntnissen, die erst nach Mai 2009 belegt werden können.
Wir können diese Arbeit auch nicht leisten, wollen das auch gar nicht. Stattdessen drehen wir den Spieß einmal um und überlegen, was uns der Ordner 53 (Heroindeal) an Erkenntnis darüber vermittelt, warum der Mord nicht aufgeklärt werden darf.
Ende Teil 1