SPIEGEL ONLINE 18. Juli 2015, 17:57 Uhr
Revision im Auschwitz-Prozess
Eine Verurteilung wegen Mordes ist unmöglich
Warum legt ein Opferanwalt trotzdem Revision im Auschwitz-Prozess ein?
Die Freiheitsstrafe wird, falls Gröning für haftfähig erklärt werden sollte, erst nach Rechtskraft des Urteils vollstreckt. So lange sich der Bundesgerichtshof aber nicht zu einer eventuellen Revision des Lüneburger Urteils geäußert hat, was dauern kann, bleibt Gröning auf freiem Fuß. Das hat er dann Herrn Schulz zu verdanken.
Opferanwalt kämpft SS-Mann frei.
So hätte die Schlagzeile lauten müssen.
Auf der einen Seite ist es betrüblich, was eine Frau Friedrichsen mit großem Bedauern mitteilt.
Andererseits ist es clever, daß es ausgerechnet ein Opferanwalt ist, der einen 92 Jahre alten Mann vor der Haftstrafe bewahrt und ihm jenen Weg ermöglicht, den alle anderen vor ihm gegangen sind, dem friedlichen Dahinscheiden im heimischen Bett.