15. September 2015
NSU: Explodiere auch du! - Haste ma 'n Euro?
Bettler der Thüringer Allgemeinen wollen euch eure Arbeitergroschen aus den Taschen ziehen. Der Euro und plus noch einer sind in ein Thüringer Rostbrätl wesentlich besser investiert.
Warnung vor den Bettlern.
Sollte das Wohnmobil in Eisenach explodieren?
So fragt die Redaktion der Thüringer Allgemeinen und will für dir richtige Beantwortung der Frage auch noch einen Euro haben.
Könnt ihr vergessen, aber die Frage beantworten wir gerne. Für lau, so daß es alle lesen können, die sich für dieses explosive Thema interessieren.
Erstens gibt es dafür objektive Befunde.
Zwei der drei Gashähne waren wohl in einer Stellung, die diesen Gedanken suggerieren. Allerdings sind bei den Campingkochern spezielle Sicherungsmechanismen implementiert, die das Ausströmen von Gas verhindern, wenn da nicht wirklich ein Kochtopf drauf steht, mit dem lecker Suppe aufgewärmt werden soll.
Desweiteren haben die akribisch arbeitenden Spurensicherer jedes Detail aufgeschrieben, fotografiert, archiviert und forensisch bewertet. Insofern ist es ganz einfach. Fragen sie Dr. Tilman Halder vom LKA B/W, der die Untersuchung durchführte. Der kann ihnen auch sagen, wieviel Restgas sich noch in der Flasche befand und ob dies für ein explosives Gas-Luft-Gemisch ausreichend gewesen wäre.
Es ist eine Frage, die technisch bereits beantwortet ist. Nö, sehr unwahrscheinlich. Im Prozeß gegen den letzten Fahrzeuglenker ist das aber von Bedeutung. Da muß nicht nur eine Verdeckungsstraftat sondern auch Mordversuch angedacht werden, da er Anwohner in Stregda per Explosion hinmeucheln wollte. Ist exakt das gleiche wie bei Zschäpe und der Frühlingsstraße.
Die Frage der Thüringer Allgemeinen geht dem Klang nach also in die Richtung des Motivs vom Zündler.
Da ist die Antwort einfach. Fragen sie das BKA. Die haben die Humanspuren in der Fahrerkabine genommen und analysiert. Frage sie die nach dem Namen des Fahrzeuglenkers. Der kann dann in einer kleinen Quizrunde mitteilen, was seine Intention als Feuerwerker gewesen ist. Oder aber, wie sein Auftrag gelautet hat. Im zweiten Fall kommt es drauf an, ob der operativ tätige Thüringer Staatsschützer, der die Angelegenheit betreut hat, vom amtierenden Innenminister eine Aussagegenehmigung erhält. Wenn nicht, ist an dieser Stelle das Ende der Veranstaltung erreicht.
Sollte er eine Rede aufsagen dürfen, dann ginge die ungefähr so.
Wissen sie, die Kölner haben uns nicht verraten, daß die drei in ihren Diensten standen. Die Sachsen verschwiegen uns ihre Federführung bei der Betreuung der drei. Die tauchten einfach wieder hier auf. Verhindern ließ sich der Mord soundso nicht. Sicher, der Tod von V-Leuten ist bedauerlich. Manchmal wird man von den Ereignissen überrollt. Es sind halt V-Leute. Die wissen, in was für einer trüben Brühe sie sich bewegen. Sie müssen ja nicht überallhin tauchen. Auch wenn sie es von uns gesagt bekommen, bleibt es ihre freie Entscheidung. Hier ist es eben schief gegangen. Wenn ich die letzten Jahre nicht verschlafen habe, ist auch niemand so richtig traurig darüber.
Schauen, sie. Die Konsequenzen wurden ja alsbald gezogen. Der Innenminister hat nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes veranlaßt, die Regeln für die V-Mann-Führung so zu ändern, daß solche Todesfälle sehr unwahrscheinlich werden. Die gegenseitige Information der Länder mit dem Bund war im Fall Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe einfach nicht gegeben.
Bezüglich des konkreten Vorfalls habe ich kein Aussagegenehmigung erhalten.