14. Dezember 2015

als Martin mal das Grundgesetz änderte

Nicht nur, daß es spratteblöde Nazis gibt, Katharina König behauptet das jedenfalls relativ häufig, nein, deren Pendants bei den Linken stehen dummen Nazis in nichts nach. Als der Martin einmal das vorläufige Grundgesetz zu seinen Gunsten umschrieb, lautete der Artikel 8 auf einmal so.


Nach dem Grundgesetz hat jeder das Recht in Hörweite einer anderen Demonstration, gegen diese zu demonstrieren.

Das Wort Hörweite gibt es im Grundgesetz nicht. Noch nicht, muß man hinzufügen, denn wer weiß schon so genau, was der Martin da rein­schreibt, sobald er an der Macht ist. Ein Recht auf Gegendemo gibt es in der bundesdeutschen Gesetzgebung ebenfalls nicht. Auch Demos mit integriertem Pflastersteinweitwurf sind bis dato kein gesetzlich verbrieftes Recht. All das existiert nur in den Fieberphantasien linker Dummköpfe und der Linksterroristen.



Hinweis am Rande: Man kann die Schnüffler nicht weghaben wollen und sich andererseits auf deren Expertisen berufen. Der Verfassungsschutz ist eine Ideologiepolizei so er im Auftrag des Staates handelt, eine Religions­polizei wie in den Muselländern, so er den tiefen Glauben an die Existenz des NSU überwachen und strikt durchsetzen soll, ist in diesem Sinne die geheime Religionspolizei für NSU-Gläubige. Als geheime Polizei des Staates wiederum hat er andere Aufgaben, die hier nichts zur Sache tun.

Dann auch noch ausgerechnet auf die Schnüffelnasen aus Thüringen verlassen, die unermüdlich an der Vertuschung des Doppelmordes an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos arbeiten, das ist schon ein starkes Stück Politkomödie, die da aus dem Wald herausgezwitschert kommt.