6. April 2016
Böhmermann in den Knast - BILD dich blöd!
Böhmermann in den Knast ist ja kein schlechte Idee, nur fehlt der Anlaß. Der mit scheinwissenschaftlicher Expertise von Dieckmanns Schmierbaltt asugeweisene grund ist herbeigelogen, auhc nicht streng geheim, sondern öffentlich nachlesbar.
§ 103 StGB besagt:
Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Das BILDungsniveau war ja noch nie in jenem Bereich, ab dem PISA zu werten beginnt. Entgegen der Hoffnung der Volksverblöder trifft der angeführte Paragraph nicht zu. Nicht mal wenn er aus Gummi wäre.