1. Juli 2016

NSU: McForensik für das Volk

Der für das Bundesland Thüringen zuständige Staatsfunk hatte in einer Sendung names Fakt beispielhaft bewiesen, daß man gänzlich ohne Fakten auskommt, wenn es darum geht, das Volk zu verblöden.

Eine ordentliches Handgeld ist ausreichend, damit drei ausgewachsene Rechtsmedinziner vor der Kamera rumblödeln. Das reichte allerdings nicht, einen staatlichen Gedichtlehrer zu organisieren, der den Spitzen­kräften deutscher McForensik das Dahersagen der Textbausteine erleich­tert hätte. So stottern und quälen sie sich durch die wenigen Sende­minu­ten ohne Erhellendes in der Causa NSU beigetragen zu haben. Ihr Auftrag bestand darin, Zierckes Sprechzettel vom 21.11.2011 kraft ihrer Autorität zu bekräftigen. Sie haten ihre 2 Minuten Fernsehruhm und reihten sich würdig in die Horde quiekender Propagandaschweine ein, das durchs große Mediendorf getrieben wird.

Und so kam es dann auch, daß sich die besten deutschen McForensiker blamierten, als sie behaupten mußten, daß der fehlende Ruß in den Atemwegsorganen der Opfer ganz klar für die Selbsttötung spricht, bei dem sie auch noch mitgeholfen haben.

Dabei sollten solche Koryphäen eigentlich wissen, daß der durchschnitt­liche Fernsehzuschauer durch CSI Miami, Medical Detectives, Tatort und deren Derivate im Laufe der Jahre dermaßen viel rechtsmdedizinisches Wissen aufgehäufelt hat, daß man nicht einfach so Quark daherlabern kann, wenn man glaubwürdig sein will.

Der Hauptmangel der Sendung "Fakt ohne Fakten" bestand darin, daß nur die staatlich zugelassene Meinung referiert werden durfte, also Selbst­mord nach Brandlegung. Das hatten wir bemängelt.



Dr. Andrea Schultes, Kölner Rechtsmedizinerin, hat eine andere Meinung zu Ruß in der Lunge und hatte den seit Jahrzehnten geltenden Basiswissenstand der Rechtsmedizin einst wie folgt dargelegt.

Obwohl Jack Lynchs Körper stark verbrannt ist, gibt die Autopsie Aufschluß über seinen Tod. Überraschenderweise finden die Rechtsmediziner keine Rußpartikel in seiner Lunge. Dieses Phänomen, auf das Rechtsmedizinerin Dr. Andrea Schultes bei Brandopfern besonders achtet, liefert einen wichtigen Hinweis auf die Todesursache.

Wenn wir bei der Brandleiche keine Rußartikel, weder in der Lunge noch im Magen, nachweisen können, müssen wir immer daran denken, daß diese Person bereits tot war, als sie in den Brand gekommen ist.

Das bedeutet, Jack Lynch ist bereits tot, als das Feuer ausbricht.

Wenn ein Brandopfer einen Kohlenmonoxid von 35% und mehr, teilweise bis 80%, aufweist, können wir eigentlich davon ausgehen, daß diese Person gelebt hat, als sie ins Feuer gekommen ist und möglicherweise auch durch die Brandeinwirkung umgekommen ist. ... Finden wir bei der Obduktion Kohlenmonoxidkonzentrationen um die 4%, spricht vieles dafür, daß die Person nicht mehr gelebt hat, als sie in den Brand gekommen ist. Es gibt jedoch Umstände, wo das noch sein kann, so daß ich nicht immer zwangs­läufig ausschließen kann, daß jemand, der eine Kohlenmonoxidkonzentration von 4% hat, auch zwangsläufig tot gewesen ist, als er in den Brand gekommen ist.

Genau das haben wir als Hütchenspielertrick der Billigforensiker erleben dürfen, den Sonderfall, die statistische Ausnahme, die zum Re­gelfall er­klärt wurde. Der statistisch häufigste Fall wird in der faktenfreien Fakt­sen­dung gar nicht erst erwähnt, weil das eine gänzlich andere Interpre­tation zur Folge hätte. Wenn also Böhnhardt und Mundlos schon tot waren, als der Brand gelegt wurde, dann muß man sich die Frage stellen, wie sie zu Tode kamen. Selbstmord durch aufgesetzten Nahschuß, bei dem die beiden auch noch mitgeholfen haben, wie der beste deutsche McFo­ren­­siker behauptet, das kann man dann ruhigen Gewissen ausschließen. Böhnhardt und Mundlos hätten bei ihr Entleibung definitiv nicht mitge­holfen, sondern Widerstand geleistet.

Das dafür vorgeschriebene Prozedere ist jedoch in seinen entscheidenden rechtsmedizinischen und kriminalpolizeilichen Bestandteilen gar nicht erst durchgeführt worden, weil unter der Führung von Einsatzleiter Menzel eine Morduntersuchung verboten, untersagt, nicht durchgeführt wurde, wie immer beliebt, nicht stattfand.

Und möge sich keiner der Hoffnung hingeben, daß diese Entscheidung auf dem von Menzel in jahrzehntelanger Polizeiarbeit aufgehäufeltem Wis­sensstand beruhte. Menzel ist nur das arme Schwein, das vor's Loch ge­schoben wurde. Die Frage lautet: Wer hat Menzel eingeflüstert, den Schauplatz des Gemetzels so zu behandeln, wie er ihn behandelt hat? Also, vollkommen von der Rolle, abseits jeder polizeilichen Regeln und krimi­nalistischen Weisheiten.