04. August 2016 10:41 Bundestag
SPD-Abgeordnete Hinz lässt Frist für Mandatsverzicht verstreichen
Berlin (dpa) - Die wegen ihres gefälschten Lebenslaufs in die Kritik geratene SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Hinz hat das Ultimatum ihrer Partei zur Aufgabe des Mandats verstreichen lassen. Es sei keine Verzichtserklärung eingegangen, sagte eine Sprecherin des Bundestags. Auch die SPD-Fraktion hat von Hinz nichts gehört. Die SPD in ihrer Heimatstadt Essen hatten der Politikerin eine 48-Stunden-Frist gesetzt, um ihr Mandat niederzulegen.
Wer schon immer mal wissen wollte, wo die Verfassungsfeinde verortet werden müssen, der begebe sich in den Ortsverein Essen, denn dort wimmelt es nur so von Antidemokratischen Verfassungsfeinden. Sie scheißen auf das vorläufige Grundgesetz der BRD, da es ihnen zuwider ist. In Artikel 38 (1) heißt es:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ... sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Noch weitaus schlimmer für die verfassungsfeindlichen Genossen ist Artikel 48 (2).
Niemand darf gehindert werden, das Amt eines Abgeordneten zu übernehmen und auszuüben.
Die Genossen der SPD, das allen Lesern des Blogs ins Gedächtnis gerufen, das sind die, die uns zu besseren und gesetzesfürchtigen Bürgern erziehen wollen. Nein, nicht nur der Outlaw Maas ist es, nun sind es auch die Strebergärtner, also jene, die für die Pflege der politischen Landschaft zuständig sind, und Vorruheständler aus Essen. Wohl bekommt's.