9. November 2016

ARD: Vermummungsverbot gilt nur bei Demonstrationen

Broder zitiert die Antwort eines Sendungsgenossen der ARD auf die Beschwerde, man habe sich zum treuen Werkzeug von Terrorpropagandisten instrumentalisieren lassen. HAlten wir fest, daß es sich dann um verantwortungsvolle Terrorpropaganda handelte.

Ein Vermummungsverbot besteht nur in Zusammenhang mit der Teilnahme an Demonstrationen.

Dazu fällt einem nur das ein, was Erich Wiedemann einer ehemaligen Kollegin ins Stammbuch schrieb, die mittlerweile wie eine Gockelin auf dem heimischen Boulevard ihren Friedenspreis spazieren trägt, damit ihn auch ja alle sehen.

Dich hasst doch keiner, liebe Carolin, als Lesbe nicht und als Journa­listin nicht.

Du bis die prominenteste Vertreterin des deutschen Betroffenheits­jour­na­lismus. Die Amerikaner nennen es auch „poverty porn“, was seine ethische Substanz hinreichend beschreibt.