11. Juli 2017

zum Rechtsverständnis des Maasisten

Maas droht gewalttätigen Demonstranten harte Strafen an

Das Grundgesetz gebe jedem das Recht, friedlich zu demonstrieren, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) den Zeitungen des Redaktionsnetzwerkes Deutschland (RND). Wer aber glaube, den G20-Gipfel mit Krawallen und Gewalt begleiten zu müssen, der habe jedes Demonstrationsrecht verwirkt: "Wenn Autoreifen in Brand gesteckt oder Polizisten verletzt werden, sind das Straftaten." Dafür gebe es "keinerlei Rechtfertigung und das wird sehr konsequent verfolgt werden", kündigte Maas an.
Daß sich die Denke des Führers der deutschen Maasisten höchstens auf dem Niveau eines Facebook-Pöblers bewegt, ist allgemein bekannt. Er tritt ja öffentlich auch so auf.

Nein, im StGB sind keine Strafen gelistet, die ausschließlich Drohpotential beinhalten. Schon Lenin wußte, daß Strafe immer konkret sein und weh tun muß, um wirkam zu werden.

Faschisten nutzen Drohungen zur Einschücherung der Massen, um ein gewünschtes Verhalten zu erzwingen. Der Hamburger Faschismus-Exzess war erwünscht. Ergo wird gar nichts passieren.

Nein, auch wenn es Faschisten mangels Intellekt nie begreifen. Ein Grundrecht kann man nicht verwirken, sondern nur verwehrt bekommen. Entweder durch Gesetz oder durch Faschisten der Tat.
Anonym hat gesagt...

... ex falso sequitur Quodlibet ... Büschen OT, @ Die Anmerkung: Wo Du recht hast, hast Du recht. Wenn man das offizielle Zeugs verinnerlicht hat, als das ist: ER hätte im Zorn in die Teppichkante gebissen, wäre Urolagniker gewesen, und wollte die Weltherrschaft, dann ist man auch geneigt, manches andere Zeugs zu glauben...

Juli 09, 2017