„Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.“
George Orwell
Heiko Maas (51, SPD) zu BILD:
„Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende und hässliche Äußerungen. Aber: Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief, um Straftaten zu begehen. Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, muss von der Justiz konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge sind kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern sie sind Angriffe auf die Meinungsfreiheit von anderen.“Der Führer der deutschen Maasisten erzählt Stuß. Den Jura-Abschluß hat er offenbar ähnlich freizügig bekommen, wie ein Eisverkäufer seine Waffeltüten verteilt.
Don Alphonso @faz_donalphonsoMeinungsfreiheit ist Meinungsfreiheit ist Meinungsfreiheit. In allen Belangen und ohne Wenn und Aber.
Ich will kein anderes oder besseres #NetzDG, ich will Politiker, die bei diesem Zensurgesetz nicht die Hand heben. Ganz einfach. NetzDG macht für mich unwählbar.
Propagandadelikte jedweder Art sind keine Straftaten, sondern dienen ausschließlich dazu, den politischen Gegner zu erniedrigen und unter Zuhilfenahme von Strafgesetzen kleinzuhalten, um sich die politische Auseinandersetzung mit ihm zu sparen. Propagandadelikte sind mithin nichts weiter als Instrumente der Machtausübung.
Selten ist in Deutschland ein dämlicheres Gesetz in Kraft getreten als das NetzDG: juristisch schlampig, technisch uninformiert und wahlkämpferisch schnellgeschossen. Gegen Hass im Netz hilft es auch nicht - im Gegenteil.Mordaufrufe sind keine Propaganda, Beleidigungen keine Straftaten, die Auschwitz-Lüge eine Lüge, sagt ja der Name bereits, aber eben eine Meinung, also gerade Ausdruck der Meinungsfreiheit. Sie ist definitiv kein Angriff auf die Meinungsfreiheit von anderen. Ein Angriff auf die Meinungsfreiheit anderer erfolgt immer dann, wenn diese anderen nicht eingeräumt wird, egal auf welcher Grundlage, egal mit welchen Mitteln und Methoden.
Sascha Lobo
Propagandadelikte gehören ersatzlos aus dem Arsenal des Strafrechts gestrichen.