22. September 2018

NSU: Schlag nach bei Staud?



Lieber nicht, denn von dem erfahren sie nichts. Gar nichts, um an der Stelle präzise zu sein. Staud schwurbelt auch heute um das Thema herum wie Merkel auf Hetzjagd.

Vorgestern hatten wir über Stauds despektierliches Auskunftsbegehr bezüglich Axel Minrath berichtet. Es endete mit einem Desaster für den auf Staatssschutz machenden Schriftsteller des Sozenschmierblattes. Auch im zweiten Aufwasch seines Gejammers ist er nicht in der Lage, dem wißbegierigen Bürger mitzuteilen, was nun herausgekommen ist bei dem, worum es ihm gehen könnte. Wir sind auf Sekundärliteratur angewiesen.

Andere konnten das ergangene Urteil in zwei Sätzen zusammenfassen. Staud darf wissen, wie dick die Leitzordner sind. Personalangelegenheiten gehen ihn einen Scheißdreck an.
Über den konkreten Ausgang des Verfahrens und die von Kollegen des Beamten möglicherweise angestellten Vermutungen über dessen Motive müsse das Bundesamt keine Auskunft geben. Demgegenüber seien insbesondere Informationen zur Dauer des Ermittlungsverfahrens, zum Umfang der Ermittlungsakte, zur Zahl der befragten Personen und zur Frage, ob der Beamte eigenmächtig gehandelt habe, zu erteilen.
Das hätte man auch vorher wissen können. Man stelle sich nur vor, jemand verklagt die ZEIT wegen der Unfähigkeit eines ihrer Schriftgelehrten auf öffentliche Darlegung aller Disziplinierungsversuche ihm gegenüber. Die Personalabteilung würde sich mit Händen und Füßen gegen ein solches Ansinnen stemmen. Das geht keinen etwas an.

Und so sah es auch das Gericht.
Gullischacht

Manche Fragen stellt Frau/Mann besser nicht, weil die Antworten kaum zu verkraften sind und/oder das eigene Weltbild schwer ankratzen.

Wiewohl die richterliche Entscheidung- nach wieviel Jahren getroffen? - eine Richtung aufzeigt und mehr nicht. Die daraus resultierende Ergebnisse liegen schließlich noch nicht vor.

Der Geheimdienst arbeitet im geheimen und nicht für die Öffentlichkeit, ist bei vielen noch nicht angekommen. Deren Aufgabe ist es nicht die Neugier der Bürger zu befriedigen. Das hat auch berechtigte Gründe, zum Schutz der Quellen und der sich daraus abzeichnenden Verbindungen und Informationen, ist nur ein Beispiel von vielen.

Wiewohl die parlamentarische Überwachung gegeben sein sollte, die steht dann allerdings auch unter dem Siegel der Verschwiegenheit.

Nebenbei, unsere fünfte Instanz die Presse macht es genauso und das ist ebenso richtig.