26. Oktober 2018

aktiver Staatsschutz

Udo Vetter
Fehlerhafte Lichtbildvorlagen, einfühlende Zeugenmassagen, aktive Täuschung und andere Tricks sind vielmehr potenzielles Thema in jedem Strafprozess.
Man kann auch Beweismanagment dazu sagen. Oder sich die Fragen stellen, warum nicht ein einziges der am OLG-Stadl tätigen Rechts­pflegeorgane sich dieser Sollbruchstelle angenommen hat. Stattdessen haben alle unisono den agierenden Staatsanwälten zugearbeitet. Beim NSU-Prozeß war das Pflicht der Verteidiger. Auch der Pflichtverteidiger.