28. Januar 2019

Polithuren: quotieren und mischen

Ulrich Thiessen
Verfassungsschutz

Schröter löst rot-rote Krise aus


Die Ankündigung von Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD), den Verfassungsschutz personell auszubauen, hat sich zu einer rot-roten Koalitionskrise ausgeweitet. Über das Ende der Koalition und Neuwahlen wurde spekuliert. Nun soll eine rot-rote Spitzenrunde kommende Woche die Kuh vom Eis holen.
Und was machen
Wir begrüßen unsere Parteivorsitzende @katjakipping!

"Wir dürfen die Gefahr von Rechts nicht verharmlosen. Wenn jetzt Leute sagen, man müsse den Geheimdienst verstärken, dann macht man den Bock zum Gärtner"
Ja, es war außerordentliche schlechtes Timing, daß der durch sozialdemokratische Leitlinien geprägte Innenminister Brandenburgers die Vergrößerung des Personalbestandes der landeseigenen Piatto-Behörde bekannt gab. Man brauche mehr qualifizierte Schnüffler, um den wachsenden Gefahren wegen bla bla bla.

Kein Wort von der in Regierungsverantwortung vor sich hin dilettierenden Linken. Stattdessen muß Katja Kipping für ein paar lustige Sätze herhalten. Im grunde hält man also gerne mal den Schnabel, wenn es der politische Opportunismus geboten erscheinen läßt, wo man anderen sonst gerne Vorschläge macht, wie es besser geht, wenn man die Schnüffelbehörde gänzlich abschafft.



Anderes Thema.

Die Brandenburger Linken stellten jene Liste zusammen, die im Herbst wiederum lottoscheinmäßig von jenen angekreuzt werden soll, die auf linke Versprechen stehen.

Dieser teile-und-herrsche-Wahnsinn ist nicht wählbar.

Rechtliches

Landeswahlgesetz Brandenburg
§25 (8) Das Nähere über die Wahl der Delegierten, über die Einberufung der Mitglieder- oder Delegiertenversammlung sowie über das Verfahren für die Wahl der Bewerber bleibt der Regelung durch Satzung der Parteien oder politischen Vereinigungen vorbehalten.
Das Nähere

Landessatzung Die Linke Brandenburg
§ 33 Einreichung (Unterzeichnung) von Wahlvorschlägen

(1) Zur Einreichung von Wahlvorschlägen der Landesliste Brandenburg für die Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Landtag Brandenburg (Wahlkreis- und Listenvorschläge) ist ausschließlich der Landesvorstand befugt.

§ 35 Aufstellung von Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerbern sowie der Landesliste für die Wahlen zum Landtag Brandenburg
Für die Aufstellung von Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerbern sowie die Aufstellung der Landesliste für die Wahlen zum Landtag Brandenburg gilt § 34 entsprechend.
Oha. Da müssen wir zurückspringen zur 34.
§ 34 Aufstellung von Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerbern sowie von Landeslisten für die Wahlen zum Deutschen Bundestag

(2) Die Aufstellung der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge auf der Landesliste erfolgt in einer besonderen Vertreterinnen- und Vertreterversammlung (LandesvertreterInnenversammlung). ...

(4) Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist und sich aus den Wahlgesetzen nichts anderes ergibt, gelten die Regelungen der Wahlordnung der Partei.
Aha. Wir müssen uns die Wahlordung der Partei genauer anschauen.
§ 7 Wahlvorschläge

(1) Jedes Parteimitglied kann Wahlvorschläge unterbreiten oder sich selbst bewerben.

(5) Alle vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine angemessene Redezeit zu ihrer Vorstellung. Über die angemessene Zeit und über Möglichkeit und Umfang von Fragen an Bewerberinnen und Bewerber und Stellungnahmen zu Bewerberinnen und Bewerbern ist durch Versammlungsbeschluss zu entscheiden. Dabei sind die Bewerberinnen und Bewerber für gleiche Parteiämter oder Mandate gleich zu behandeln.
Auch das führt uns nicht weiter. Irgendwo muß ja was stehen. Ja, steht es auch. In einer poetischen Note weiter oben.
§ 10 Geschlechterdemokratie

5) Bei der Aufstellung von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern für Parlamente und kommunale Vertretungskörperschaften ist auf einen mindestens hälftigen Frauenanteil in der Fraktion bzw. in der Abgeordnetengruppe hinzuwirken. Bei Wahlvorschlaglisten sind einer der beiden ersten Listenplätze und im Folgenden die ungeraden Listenplätze Frauen vorbehalten, soweit Bewerberinnen zur Verfügung stehen. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der Versammlung, einzelne Bewerberinnen abzulehnen. Reine Frauenlisten sind möglich.
Sag ich ja. Eine Liste mit Muschibonus ist nicht wählbar, da es sich bei Wahlen um freie und allgemeine Wahlen handelt. Mit Geschechterdemokratie hat das nun wahrlich nichts zu tun, was immer das auch ist.

Eine Frau, die von sich und ihren Zukunftsvisionen überzeugt ist, die hätte sich an das Rednerpult gestellt und ihr Anliegen vorgetragen. Der Saal hätte vor lauter Begeisterung getobt. So geht Kandidatenkür.

Die Besten sollen der Vertretung des Volkes im Parlament angediehen werden. Nicht jene Muschis, die sich dafür halten oder zur Verfügung stellen. Für zweitere, also Frauen, die sich für Geld zur Verfügung stellen (§10 (5) Landessatzung) wäre Polithure ein angemessener Analogieschluß, denn so ein Landtagsmandat wird üppig gelöhnt.

Oder anders gesagt. Bewerber, die für die Ausübung eines Wahlmandates zu blöd sind, haben auf einer Liste nichts verloren. Egal ob sie einen Pimmel oder eine Muschi spazieren führen.