10. März 2019

Wahlrecht im Spiegel evagelistischen Geblubbers


Das evangelistische Gesülze kann sich der Herr Pfaffe gepflegt in den Hintern schieben. Die Anforderungen zur Ausübung des Wahlrechts sind in §14 des Bundeswahlgesetzes sehr präzise definiert. Bedacht gehört nicht zu den vom Gesetzgeber präferierten Kriterien. Es gibt auch keine über dieses Gesetz hinausgehenden Anforderungen. Der Pfaffe will also nur pöbeln.

Es wird also nicht lange dauern, dann bekommen wir den demokratischen Segen der USA auch bei uns übergeholfen.
Democrats Vote To Give Illegal Immigrants The Right To Vote
Schöner untergehen gibt es eben nur mit den USA, nicht gegen sie.