Ska Keller @SkaKellerKuckst Lügipedia.
Meine Eltern mussten für das Recht, frei und geheim zu wählen, noch auf die Straße gehen. Lass nicht andere für dich entscheiden, geh wählen!
Franziska Maria „Ska“ Keller (* 22. November 1981 in Wilhelm-Pieck-Stadt Guben) ...Oha, ihre Eltern waren Ossis, Polen oder Russen der benachbarten Garnison?
Dann schauen wir mal nach, wie es um das Wahlrecht in der Wilhelm-Pieck-Stadt stand. Verfassungsmäßig garantiert war:
Artikel 22Das für die DDR geltende Wahlgesetz geht u.a. so:
(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist wahlberechtigt.
(2) Jeder Bürger kann in die örtlichen Volksvertretungen gewählt werden, wenn er am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat. Er kann in die Volkskammer gewählt werden, wenn er am Wahltage das 21. Lebensjahr vollendet hat.
§ 1. Wahlgrundsätze. (1) In der Deutschen Demokratischen Republik wählt die Bevölkerung ihre Machtorgane, die Volkskammer und die örtlichen Volksvertretungen, in allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlen auf die Dauer von 4 Jahren.Am geltenden Recht hat es also nicht gelegen, daß Frau Keller die Lügnerin geben muß. Woran dann? Sie hätte im fernen Belgien und Frankreich nicht so viel Faschistenbrot vertilgen dürfen. Sie weiß doch, daß man davon binnen kurzer Zeit endverblödet.
Auch Sozen sind dumm wie ein Faschistenbrot, denn noch ekliger als das dumme Frollein von der Neiße geriert sich ein ostelbischer Soze aus Magdeburg, der eine Fake News des steuerfinanzierten Verblödungsfunks für bare Münze nimmt und an sein Gefolge verbreitet.
Burkhard Lischka@LischkaBDoch, darf er. Das ist nicht von einer Wahlteilnahme abhängig.
Bundestagsabgeordneter aus Magdeburg.
Wer nicht wählt, darf später auch nicht motzen!
Lischka sollte sofort sein Mandat niederlegen und sich in eine andere Irrenanstalt einweisen. Die offene Anstalt im Zentrum Berlins reicht für seine öffentlich demonstrierte Macke nicht mehr.
Wer wählt solche lebensunfähigen Mitesser?