4. Mai 2019

krimineller Menschenhandel

Fritz Goergen
Wallasch fragte die wenigen der über 200 Bundestagsabgeordneten des sogenannten Osterappells, die kurzfristig zu antworten bereit waren: Seenotrettung hilfsbedürftiger Menschen auf See ist eine Verpflichtung und quasi weltweite Selbstverständlichkeit für alle Schiffe und Besatzungen. Sie fordern also etwas („humanitärer Imperativ“), dass niemand in Frage stellt. Warum?

Die Antwort aus der Fraktion die Linke werte ich als repräsentativ:

Es stimmt, dass die Rettung Ertrinkender eine Selbstverständlichkeit sein sollte, aber sie findet nun mal in der Praxis nicht ausreichend statt. Stattdessen sehen wir, wie Seenotrettungsinitiativen kriminalisiert und ihre Schiffe beschlagnahmt werden, oder wie Schiffen nach der Aufnahme von Ertrinkenden die Hafeneinfahrt verweigert wird.

Ein TE-Leser kommentierte kurz und knapp:

Es gibt keine Pflicht von Staaten, außerhalb ihrer Hoheitsgewässer eine Seenotrettung zu organisieren. Vielmehr ist das jeweils nächste Schiff zuständig.

So ist es. Was diese Abgeordneten, NGO und andere betreiben, ist die Organisation von illegaler Einwanderung unter Missbrauch des Asylrechts und der Seenotrettung.