Nichts ist so schlecht, wie eine durchgestochene Akte, die man nicht versteht. Ramelsberger bekam das schriftliche Urteil des NSU-Prozesses durchgestochen und zeigt sogleich, daß sie keine Ahnung hat, weil sie das dort niedergeschriebene Kauderwelsch nicht versteht. Den Wohnungsbüronutzenden des Spiegel Sven Röbel (srö) und Steffen Winter (stw) (Büro Dresden) hat man die Akte Ernst zugespielt, oder Teile daraus.
Im Mordfall Walter Lübcke sind Ermittler auf rätselhafte Suchanfragen im Internet gestoßen.Im Internet gibt es keine rätselhaften Suchanfragen.
Bereits kurz nach der Tat hat ein Experte für digital-forensische Analyse herausgefunden, dass in der Mordnacht gegen 0.56 Uhr von Nordrhein-Westfalen aus nach dem Stichwort "Kopfschuss" gegoogelt wurde.Wer das rausgefunden hat, wurde bisher gar nicht verraten. Das kann ein Experte für digitale Forensik gewesen. Das kann aber auch der mit den Ermittlungen zur Spur 4711 beauftragte Kriminalhauptkommissar gewesen sein, der keine Ahnung von digitaler Forensik hat, aber seinen Job beherrscht.
Nach diesem Wort werde in Hessen und NRW pro Monat nur ein- bis dreimal gesucht, heißt es in den Ermittlungsakten. Die "zeitliche und geografische Nähe" zum Lübcke-Mord war für die Ermittler ein Hinweis darauf, dass die Suchanfrage "mit hoher Wahrscheinlichkeit" von einer Person durchgeführt wurde, die von der Tötung wusste.Ich habe auch schon häufiger nach Kopfschuß gesucht, aber aus Berlin, in Zusammenhang mit den Morden, die unter dem Kürzel NSU zusammengefaßt wurden. Da ich in Google anonym unterwegs bin, also nicht angemeldet, tauchen diese Suchanfragen auch nicht im persönlichen Suchprotokoll auf, sondern nur im Internetprotokoll des Browsers, so ich nicht im Inkognito-Modus unterwegs bin.
Die in den Akten festgehaltene Behauptung ist einerseits ein schickes Märchen, das man als Ausgangspunkt für einen 300seitigen Thriller nutzen könnte, andererseits nicht von der Hand zu weisen, da es ein starkes Indiz hergibt.
Der Digitalexperte fand über öffentlich zugängliche Dienste wie Google Trends weitere verdächtige Suchanfragen seit Februar 2019. Es ging um das Wohnumfeld des CDU-Politikers, seine Nachbarn, ob er Hunde hält.Zuallererst fällt auf, daß der Digital-Forensiker degradiert wurde, zu einem Experten. Der Begriff ist nicht geschützt und wird somit in allen sinnfreien Zusammenhängen genutzt. Das erinnert an den Experten Quendt. Der ist ein Experte, sage ich euch. Ungefähr so einer wie der Faktenficker bei der ARD.
Auch ein Rechtshilfeersuchen in die USA, wo Google seinen Sitz hat, blieb ohne Erfolg.Kommen wir an der Stelle zu jenem Job, den srö und stw sich strikt weigerten zu machen, obwohl sie derzeit jede Zeit der Welt dazu haben.
1. Kann ein Ermittler auf eine solche Spur stoßen? Ja. Dann, wenn ihm das in der Ausbildung als gängiges und nützliches Ermittlungswerkzeug beigebracht wurde, die großen und kleinen Suchmaschinen dieser Welt zu durchforsten. Es gäbe da noch bing oder yandex oder wolfram usw. Dazu muß man kein Experte sein, sondern die Werkzeuge beherrschen.
2. Den beiden Verweigerern des Spiegel kommt nicht in den Sinn, aufzuschreiben, wie genau der Ermittler auf die Suchanfrage gestoßen ist. Google Trends, das ist möglich, weil es an anderer Stelle in dem kurzen Artikel erwähnt wird. Bei dem Ermittlungsergebnis selber wird die Herkunftsangabe vermieden. Insofern ist der Titel des Spiegels irreführende Werbung, sofern googeln nicht als Umschreibung für Suche genutzt wurde.
In der Rückschau von heute ergibt sich das folgende Bild. Für den Zeitraum 2. und 3. Juni wurden 100 Suchanfragen nach Kopfschuß von Google Trends für die öffentliche Recherche freigegeben, wobei es am 2. Juni 81 waren. Wenn man also für genau 00:56 eine solche und dann auch noch von NRW aus, recherchiert, dann muß dieser Ermittlungsansatz noch in der Nacht bzw. sehr früh verfolgt worden sein, oder es wurde einfach mal so aus dienstlichen Gründen bekannt. Letzteres gibt es ja auch. Bisher wurde jedenfalls noch nicht geleakt, daß die verschlüsselte Verbindung zu den Google-Diensten (SSL) aus dienstlichen Gründen mitgelesen werden kann.
Mit Rückblick auf fast ein Jahr sieht die Suche inzwischen so aus. Kopfschuß ist selten nachgefragt.
Man kann sich die CSV Dateien runterladen und wundert sich, daß das Thema Kopfschuß in den letzten elf Monaten vor allem in Bayern eine Rolle spielte. Das wollen wir gar nicht so genau wissen, warum.
2019-06-02,100
2019-07-14,53
2019-07-21,55
2019-09-08,50
2019-12-01,47
2019-12-29,51
2020-02-09,43
Region,Kopfschuß: (24.04.19 bis 24.04.20)
Bayern,100
2019-07-14,53
2019-07-21,55
2019-09-08,50
2019-12-01,47
2019-12-29,51
2020-02-09,43
Region,Kopfschuß: (24.04.19 bis 24.04.20)
Bayern,100
Wer das Netz durchsuchte, ist unklar, die Spur führte ins Leere. Auch ein Rechtshilfeersuchen in die USA, wo Google seinen Sitz hat, blieb ohne Erfolg.Damit ist es eine tote Spur, die sich nur noch propagandistisch nutzen läßt, wie im Falle des Spiegel geschehen. Das machen die öfters, weil Propaganda wichtiger als Präzison in der Ermittlung ist. Was wollten die eigentlich herausfinden? Mindestens IP-Adresse, im besten aller Fälle dazu noch Google-Konto, hinterlegte Telefonnummer und Kreditkartennummer nebst Namen.
Das Interessante an der toten Spur ist, daß erwähnt wird, Stephan Ernst (Name vom Spiegel voll ausgeschrieben) bestritt, gezielt danach gesucht zu haben. Es gibt schnöde objektive Spuren, nämlich die Forensik von Telefonen und Computern des Beschuldigten bzw. der in Zusammenhang damit im Umfeld des Beschuldigten beschlagnahmten Geräte. Die wertet man aus, da findet man was oder eben nicht. Seriöse Schriftsteller hätten zumindest auf diesen Umstand verwiesen. Man schaut in der Spurenakte nach, was die Computerforensik bezüglich der Geräte von Ernst für veraktungswürdig hielt.
Koinzidenz ist keine Kausalität und beide sind für Schmierfinken des Spiegel unlösbare Rätsel. Die Suche nach Kopfschuß in aller Herrgottsfrühe muß gar nichts bedeuten und erst recht nichts mit dem Fall Lübcke zu tun haben. Auf einen solchen Lösungsansatz dürfen Spiegel-Autoren nicht kommen.
3. Unseriöse Schriftsteller verweisen stattdessen darauf, daß der Anwalt des Mitbeschuldigten Markus H. (Name vom Spiegel gekürzt) sich nicht auf Anfrage äußerte. Wer sich auf Spiegel-Anfragen äußert, hat heftig einen an der Waffel. Auf Markus Hartmann (Name erfunden) kommen wir später zurück.
4. Stellen wir uns die Frage, was in dem Artikel fehlt? In dem Artikel fehlen der Sohnemann und dessen dicker Kumpel, der Täter, also Sanitäter. Ich als Ermittler hätte ja mit dem Sohnemann und seinen Kumpel rumgejaucht, also gequizzt, bis sie die Millionenfrage beantworten. Die Kriminalpolizei war sich ja sehr sicher, daß sie den Täter gefunden hatte.
"Aus Ermittlerkreisen war zu hören, man sei sich sicher, den Täter identifiziert zu haben."Genau das fehlt an der Stelle. Was wurde denn aus den beschlagnahmten Geräten des Spurenvernichters F. Axer, seines alter egos Florian A. und des Sohnemanns?
Dieser Florian A., dessen Name damals auf den Webseiten der Feuerwehr gelöscht wurde, war es dann aber doch nicht, oder so.
Diese Löschaktionen waren auch recht dumm, denn eben dadurch konnte man den vollen Namen herausfinden, indem man die aktuelle Seite mit dem google-Cache verglich.
F.Axer stand mal da und mal nicht.
Florian A. stand mal da und mal nicht.
Oberlöschmeister...Ausbilder,
Löschmeister?
wie praktisch.
Spurenlöschmeister.
Da kennt sich jemand aus, wie man Spuren löscht?
und nimmt deshalb zielgenau Felgenreiniger, womit man nicht nur DNA, sondern auch Schmauchspuren (ähnlich wie Bremsenschmauch) entfernen kann.
Der zweite Teil wird sich mit dem Thema Markus Hartmann (Name erfunden) und der Rolle des Generalbundesanwaltes* beschäftigen.
Wieso kann? Wenn man sich die Produkte der Wohnungsbüroenden so anschaut, dann ist das erwiesene Tatsache.
Bis hierhin ist nur eines zweifelsfrei geklärt. Den Kopfschuß haben unqualifizierte Spiegelautoren, die nicht in der Lage sind, ein Thema zu erfassen, geschweige denn sauber aufzubereiten. Die einzige Einstellungsvoraussetzung für die war: Faschistenbrotesser.
Einen schönen Sonntag auch allen Spurenvernichtern beim Generalbundesanwalt.
-----
* Hurra, es war ein Rechtsextremer