1. August 2020

Die Anmerkung fordert: Volkshochschulkurs für Giffey

BILD titelt, daß eine Giffey die Forderung nach einem Wahlalter schon ab 16 aufgestellt habe. Hat sie natürlich nicht, das haben andere vor ihr immer wieder.
„Ich bin überzeugt davon, dass junge Leute mit 16 sehr wohl in der Lage sind, eine verantwortliche Wahlentscheidung zu treffen. Wir sollten Ihnen diese Möglichkeit geben.“
Ich selber bin nicht davon überzeugt, daß noch allzuviel in den Schädel dieser Frau reinpaßt, aber Verscuh macht kluch. Sie sollte sich an der nächstgegenen Volkhochschule anmelden und Nachholkurse in Grund­bildung buchen, egal was.

Wenn das Wahlalter auf 16 herabgesenkt wird, dann bitte auch den gesamten Strafrechtskatalog anpassen und das Jugendrecht schleifen. Wer mit 16 die hohe Verantwortung einer Wahlentscheidung treffen darf, muß auch die Konsequenzen seines strafrechtlichen Wirkens tragen, so er strafrechtlich wirkt.

Leider ist das im Erwachsenenrecht nicht so. Giffey muß die Konse­quenzen ihrer Bildungsverweigerung nicht in Tagessätzen abstottern.

Hadmut Danisch
In normalen Zeiten hätte man die schon längst dumm geheißen und nach Hause geschickt.