Nur zur Dokumentation, falls später mal jemand wissen will, wie es dazu kam, daß die Brandenburger Sozen unter Führung von Faschistenführer Woidke einfach mal so die Unverletzlichkeit der Wohnung abschafften, um den Faschismus Brandenburger Art einzuführen. Der Berliner Bruder im Geiste ist keinen Mikromilligramm besser und hitlert sich von Tag zu Tag durch die Weltgeschichte.Polizeikontrollen auch in Wohnungen
In Brandenburg darf die Polizei auch in Privatwohnungen kontrollieren, ob zu viele Gäste an einer Feierlichkeit teilnehmen.
Ein Sprecher des Polizeipräsidiums sagte Antenne Brandenburg vom rbb am Mittwoch, der Gastgeber müsse die Beamten hereinlassen. Notfalls dürfe die Polizei die Tür aufbrechen. Dabei handelten die Beamten unter der Leitung von Ordnungs- und Gesundheitsämtern.
In brandenburgischen Risikogebieten sind derzeit nur noch private Treffen von maximal zehn Personen aus zwei Haushalten erlaubt.
Unter anderem wird ab Samstag eine Maskenpflicht auf zehn Einkaufsstraßen und in Warteschlangen gelten.Liudmila Kotlyarova
Bi privaten Feiern dürfen im Freien maximal 25 Menschen zusammenkommen, drinnen ein Haushalt sowie fünf andere oder Menschen aus zwei Haushalten.
Doch irgendwie kommen die regierungskritischen Bundestagsmitglieder nicht zu dem Wesentlichen, wenn sie über die „Beschädigung der Demokratie“ sprechen. Sie sprechen das aktuelle Infektionsschutzgesetz nicht an und regen nicht an, die stärkere Einbindung des Parlaments in den Entscheidungsprozess jetzt gesetzlich zu regeln.Sag ich doch, daß Die Linke nicht wählbar ist.
Ganz anders geht da Jens Spahn vor - und will mit einem separaten Gesetz seinem Gesundheitsministerium im Fall „einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite umfangreiche Eingriffe“ gewähren.
Fazit: Selbst, wenn man, wie Ioannidis, die amtliche Totenzählung anerkennt, liegt die realistische globale Corona-IFR sehr wahrscheinlich „wesentlich“ unter 0,23 Prozent – und damit um 0,2 Prozent. Bereinigt man – die Argumentationen von Ioannidis aufgreifend und weiterführend – den Zähler dieser IFR (also die amtlichen Corona-Toten) in Reflexion auf „Schlechte Entscheidungen, schlechtes Management, Hydroxychloroquin“ (Ioannidis, oben) und ein seriöses, das heißt enges Verständnis von Todesursächlichkeit, dann kommen allenfalls ein Drittel aller „Corona-Toten“ als solche infrage, womit die realistische globale Corona-IFR im Mittel bei maximal 0,07 Prozent liegt, also im Bereich einer milden saisonalen Grippe.Dr. Friedrich Pürner, Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen, Epidemiologe
Dass die WHO diese Überlegungen nun selber nahelegt, wird nicht der Anfang vom Ende des hiesigen Ausnahmezustandes sein. Seit Monaten machen Regierung und RKI schließlich offensichtlich Politik gegen die eigenen, zu nichts als Entwarnung Anlass gebenden Zahlen und Daten. Es könnte aber schwieriger werden, die Kritiker der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen als „Covidioten“ zu beschimpfen, ohne dass dies auf die Schimpfenden zurückfällt.
Würde die Zahl der Schwerkranken signifikant steigen, müssten wir etwas unternehmen. Aber gehandelt wird derzeit nur, weil wir lediglich positive Befunde haben. Entscheidend für uns Epidemiologen ist: Wie krankmachend ist eine Erkrankung? Covid-19* ist eine Infektion. Es wird immer Menschen geben, die daran sterben oder krank werden. Auch Folgeschäden sind derzeit nicht ausgeschlossen. Vor allem Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen sind Risikogruppen. Allgemein ist das Risiko, an Corona schwer zu erkranken, relativ gering, daran zu sterben auch. Das ist nicht Ebola.News-Redaktion
Kritik an Corona-Strategie: „Das ist nicht Ebola“
Die Inzidenzen 35 und 50 pro 100.000 Einwohner sind willkürlich gewählt, außerdem besteht der Inzidenzwert nur aus allen Positiv-Getesteten. Man weiß nicht, wie viele Personen Symptome haben und damit krank sind. Es wäre klug, auf diejenigen zu schauen, die das Gesundheitssystem belasten.
Gestern hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble das deutsche Parlament dazu aufgefordert hat, sich nicht länger von den Regierenden das Heft aus der Hand nehmen zu lassen und auf die Einhaltung der ihm verfassungsmäßig zustehenden Rechte auch und gerade in der Corona-Frage zu bestehen. Seiner Empfehlung fügte er ein entsprechendes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hinzu. In einem Interview mit welt.de sagt sein Vize Wolfgang Kubicki (FDP):Haha, ich laß mir auch keine Ratschläge von den Berliner Corona-Faschisten unter Führung von Müller und seiner Geisel erteilen. Schon gar nicht befolge ich deren Regelkatalog. Viele andere schon. Im Kranknehaus ist das wichtig, daß man sich die Zeit nimmt, die man für den Besuch als nötig erachtet, und nicht jene, die sich Regelfaschisten ausgedacht haben. Doer sind das Fetischisten?
„Es treibt mich wirklich um, dass wir schon rund 60 Entscheidungen von Ober- und Verfassungsgerichten haben, die im Eilverfahren staatliche Maßnahmen für verfassungswidrig erklärt haben. Das sind zehn pro Monat – in einem Rechtsstaat eigentlich ein undenkbarer Vorgang. Darauf muss der Bundestag reagieren, wenn nicht der Eindruck entstehen soll, wir seien nur noch ein Feierabendparlament zum Abnicken von Entscheidungen, die anderswo ausgeheckt werden“.
Ein Ministerpräsident, der die höchsten Infektionszahlen und die höchsten Todesraten zu verantworten habe, solle „anderen keine Ratschläge erteilen“.
Das Krankenhaus, das ich derzeit regelmäßig aufsuche, ist wie leergefegt. Man sieht Männer in gesteiften weißen Kitteln über die Flure laufen. Manchmal auch eine Frau, die dann aber mit weißer Hose. Besucher sind Fehlanzeige, die kommen aus lauter Angst gar nicht erst. Es gibt gut versteckt, am Ende, auch eine Covid-Station, in der die Lepra-TBC-Ebola-Cholera-Kranken behandelt werden. In der Preisklasse muß man das Corona-Virus ansiedeln, betrachtet man die regierungsamtliche und amtsärztliche Praxis. Klaus Peter Krause
Die Aktionismus-Maßnahmen gegen das Coronavirus in Deutschland – Die NZZ sieht die Verfassungsordnung in Gefahr – „Solche Eingriffe erfordern ein Gesetz und die Zustimmung der Parlamente“ – Absichtlich nutzt die Exekutive das Virus, um die Gewichte zwischen den Verfassungsorganen zu verschieben – „Freiheitsbeschränkungen dürfen nicht der Willkür der Exekutive überlassen bleiben“ – Die gesetzliche Grundlage ist verfassungsrechtlich bedenklichAm Ende noch ein Stehaufer ohne komödiantische Talent, der außer gequirlter Scheiße nichts auf der großen Bühne zu leisten imstande ist.
Der Chef des Bundeskanzleramts, Helge Braun, hat die Bürger kritisiert, die sich nicht an das von der Regierung verordnete Ausnahmezustandsreglement halten wollen. „Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern gesellschaftsschädigendes Verhalten. Es ist ein schwerer Verstoß gegen den Gemeinsinn in unserem Land“, habe Braun in einem Interview mit dem stern gesagt, meldet presseportal.de.Unter Weltrettung und Gemeinsinn des ganzen Landes machen die es nicht mehr. Es ist weder schwer, noch Verstoß, sondern das Einfache, das leicht zu machen ist.